Hallo,
mein Vermieter hat mir (offenbar ordnungsgemäß) ein Mieterhöhungsbegehren mitgeteilt.
Bisher lag die Miete bei ca. 200 € (kalt), also kurz unter dem Limit für angemessenen Wohnraum (ca.207 € (kalt)). Die neue Miete wäre ca. 240 € (kalt), und damit ein gutes Stück über dem Limit.
Was muss / kann ich nun gegenüber dem Jobcenter tun?
Was muss ich vom Jobcenter erwarten? Übernehmen die die neuen Kosten? Oder werde ich zum Umzug aufgefordert?
Bei der Mieterhöhung selbst sehe ich keinen Zweck, dagegen was zu machen:
Begründung: Anpassung an den ortsüblichen Mietspiegel und unveränderte Miete seit mehr als 2 Jahren; Berufung auf §§ 557 ff. BGB
Erhöhung: 20% (entspricht Kappungsgrenze)
Frist: ab 1.6.2016 (dritter Monat nach Bescheid)
Für Hinweise wäre ich sehr danbar.