Mieterhöhung - Übernahme vom Jobcenter oder nicht ?

  • Hallo,


    mein Vermieter hat mir (offenbar ordnungsgemäß) ein Mieterhöhungsbegehren mitgeteilt.


    Bisher lag die Miete bei ca. 200 € (kalt), also kurz unter dem Limit für angemessenen Wohnraum (ca.207 € (kalt)). Die neue Miete wäre ca. 240 € (kalt), und damit ein gutes Stück über dem Limit.
    Was muss / kann ich nun gegenüber dem Jobcenter tun?
    Was muss ich vom Jobcenter erwarten? Übernehmen die die neuen Kosten? Oder werde ich zum Umzug aufgefordert?


    Bei der Mieterhöhung selbst sehe ich keinen Zweck, dagegen was zu machen:
    Begründung: Anpassung an den ortsüblichen Mietspiegel und unveränderte Miete seit mehr als 2 Jahren; Berufung auf §§ 557 ff. BGB
    Erhöhung: 20% (entspricht Kappungsgrenze)
    Frist: ab 1.6.2016 (dritter Monat nach Bescheid)


    Für Hinweise wäre ich sehr danbar.

  • Erstmal ans Jobcenter weitergeben, die Mieterhöhung. Hier kannste nachschauen, was in deinem Landkreis üblicherweise vom Amt übernommen wird.http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
    Wenn du Pech hast, ist die neue Miete für deinen Landkreis/Stadt zuteuer und würde daher nur für 6 Monate übernommen. Du würdest dann auch eine Aufforderung bekommen, die Kosten der Unterkunft zusenken, also eine neue Wohnung suchen. Nach 6 Monaten müsstet du dann den evt. zu hohen Anteil der Miete salbst aus deinem Regelsatz zahlen.

  • Nur mal so: ich weiß ja nicht wie alt du bist und über welchen Qualifikation du verfügst. Ich habe bei dir den Eindruck dass du, hier Mitglied sein 5 1/2 Jahren ein Lebensmodell Hartz4 planst. Man kann auch schaffen gehen, dann hat man solche Probleme nicht. Ehrgeiz, Fleiß und Strebsamkeit sieht anders aus!