Hallo Leute,
unsere 12 Jährige Tochter ist zu 100% Schwerstbehindert, hat die Merkzeichen B, G, H.
Sie wurde am 05.12.15 Herz transplantiert.
Die Behinderung ist bis 07.2018 Anerkannt.
Gibt es einen Anspruch auf Mehrbedarf ?
Hallo Leute,
unsere 12 Jährige Tochter ist zu 100% Schwerstbehindert, hat die Merkzeichen B, G, H.
Sie wurde am 05.12.15 Herz transplantiert.
Die Behinderung ist bis 07.2018 Anerkannt.
Gibt es einen Anspruch auf Mehrbedarf ?
Hallo Boxbeutel,
im SGB II sehe ich da im Moment keinen pauschal anzuerkennenden Bedarf.
In Frage kämen:
- Pflegegeld von der Krankenkasse
- Leistungen der Krankenkasse für spezielle Ausgaben oder Eingliederungshilfe zur Betiligung am normalen Leben
Im SGB II sehe ich nur dann einen Anspruch auf zusätzliche Leistungen, wenn bestimmte Kosten, die Ihr zwangsläufig habt, nicht von anderen Stellen gedeckt werden. Da ich die konkrete Situation nicht kenne, kann ich nur ein paar allgemeine Tipps geben zur Richtung, an die Ihr dabei denken könnt:
- Habt Ihr besondere unvermeidbare Fahrtkosten, die nicht anderweitig erstattet werden?
- Braucht Ihr wegen der Behinderung eine größere Wohnfläche?
- Braucht das Kind nach ärztlicher Empfehlung mehr Wärme oder überdurchschnittliches Duschen/Baden?
Nachdenken sollten Ihr über alle Kosten, die unvermeidbar sind, und die bei einem gesunden Kind nicht anfallen würden bzw. niht in der selben Höhe. Wenn die nicht anderweitig gedeckt sind (Einkommen, Krankenkasse, ...), dann kommen Leistungen des Jobcenters in Frage.
Viele Grüße
Johannes