Jobcenter kündigt Sanktionen an. Was jetzt?

  • Hallo,


    Vor kurzem erhielt ich eine Anhörung indem mir vorgeworfen wurde, dass ich es angeblich verschuldet habe, dass ein Arbeitsverhältnis nicht zustande kam und ich musste mich per Anhörung rechtfertigen. Das habe ich auch gemacht und war mir danach auch Sicher, dass der Fall damit erledigt ist, da ich es ja wirklich nicht verschuldet habe.

    Aber jetzt bekomme ich wieder ein Schreiben, indem angekündigt wird, dass mein Arbeitslosengeld 2 vom 1.April bis 30.Juni um 30% abgesenkt wird, weil meine Begründung per Anhörung nicht akzeptiert wurde. Aus diesen Schreiben war außerdem zu entnehmen, dass ich Widerspruch erheben kann.


    Das werde ich natürlich auch machen und den erhobenen Widerspruch demnächst auch einreichen. Würdet Ihr mir außerdem noch etwas empfehlen? Sprich – soll ich mich parallel auch mit dem Sozialgericht in Verbindung setzen oder soll ich nachdem ich den Widerspruch eingereicht habe bis auf das nächste eventuelle Schreiben warten?


    LG Jemand

  • Das würde jetzt zu lange dauern, um das lang und breit zu erklären. Tatsache ist auf jeden Fall, dass ich wirklich kein Fehlverhalten beging, aber die vom Jobcenter vom kompletten Gegenteil überzeugt ist.

    Die von mir zurückgewiesenen Anschuldigungen per Anhörung wurden einfach nicht anerkannt und aus dem Grund befürchte ich, dass Sie den Widerspruch, den ich erheben werde, auch nicht anerkennen werden, weil ich als Grund für den Widerspruch auch nichts anderes angeben werde, als das, was ich per Anhörung bereits angegeben habe.


    Was ich in diesen Zusammenhang eigentlich nur wissen will ist:


    Kommt nach der Anhörung und nach der Sanktionsankündigung mit der Möglichkeit Widerspruch einzulegen noch eine weitere Instanz? …oder hätte danach das Jobcenter rein theoretisch jederzeit das Recht b.z.w. die Möglichkeit die angekündigte Sanktion auch umzusetzen?


    Mit anderen Worten


    Muß man, wenn man beim Jobcenter schriftlich Widerspruch einlegt, sich parallel auch mit dem Sozialgericht in Verbindung setzen, wenn man eine Sanktion verhindern will? …oder genügt es, wenn man das nächste schreiben vom Jobcenter abwartet, nachdem man Widerspruch erhoben hat?

  • Jetzt habe ich mich letzte Woche mit dem Sozialgericht in Verbindung gesetzt. Man hat mir empfohlen, einen sogenannten Antrag auf einstweiligen Rechtschutz zu stellen. Das habe ich dann gemacht und alle notwendigen Unterlagen eingereicht, die in diesen Zusammenhang wichtig sind. Mittlerweile habe ich ein Schreiben vom Sozialgericht bekommen, dass mein Antrag bei Ihnen eingegangen ist und es heißt u. a. des weiteren:


    „Das Verfahren wird unter dem o.a. Aktenzeichen geführt. Es wird gebeten, dieses Aktenzeichen bei allen Zuschriften anzugeben, Anschriftenänderungen sofort mitzuteilen und in Zukunft alle Schriftsätze sowie nach Möglichkeit die Unterlagen 2-fach einzureichen.“
    (Zitat Ende)


    Bedeutet das jetzt, dass das Sozialgericht von jeden künftigen Schriftverkehr, den ich mit dem Jobcenter führe 2 Kopien benötigt?


    …und wenn ja, würde der sogenannte Rechtschutz verfallen, wenn ich keine Kopien schicken würde?


    (Weil ich habe weder Kopierer noch Drucker – ich müsste jedes mal zu irgend einen Nachbarn, die dann jedes mal diesen Schriftverkehr mitbekommen würden.)


    LG Jemand

  • Jetzt erzähl ich es euch doch schnell und zwar war das Ganze so:


    Ich habe vom Jobcenter einen Vermittlungsvorschlag erhalten, auf dem ich mich noch am selben Tag schriftlich per Email beworben habe. Dann erhielt ich ein Schreiben vom Jobcenter wo ich mich per Anhörung rechtfertigen musste, warum ich angeblich die Stelle nicht besetzen wollte.


    Bevor ich die Anhörung ausfüllte, rief ich nochmal telefonisch bei den jeweiligen Arbeitgeber an und fragte, wie es jetzt eigentlich aussieht mit dieser offenen Stelle. Der sagte dann – er habe bereits letzte Woche zurückgerufen, meine Mutter wäre am Telefon gewesen und zu der habe er gesagt – dass du (also ich) zum Probearbeiten vorbeikommen sollst.


    Ich habe Ihn dann gesagt, dass ich davon nix gewusst habe und dass von meiner Seite aus nach wie vor Interesse besteht, aber er hatte kein Interesse mehr mich einzustellen. Dann habe ich diesen Sachverhalt genauso in die Anhörung reingeschrieben, aber dann erhielt ich ein weiteres Schreiben vom Jobcenter in dem es dann heißt, dass meine Begründung nicht ausreicht und es wurden Sanktionen von April bis Juni angekündigt.


    Daraufhin habe ich beim Jobcenter Widerspruch erhoben mit der selben Begründung, die ich bereits in meiner Anhörung angegeben habe. Außerdem habe ich beim Sozialgericht einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz gestellt mit der Absicht, dass das Jobcenter erst einmal keine Sanktion verhängen kann.


    Als ich meiner Mutter diesen Sachverhalt schilderte, sagte Sie, dass Aufgrund deiner (also meiner) vielen Eigenbemühungen dauernd irgendeine Pfennigfuchserdeppenfirma bei uns anruft, die dich 1 – 3 Tage probe arbeiten lassen, dich anschließend ohne Geld wieder nach Hause schicken und danach nix mehr von dir (also von mir) wissen wollen. Aus diesem Grund habe Sie diesen einen besagten Anruf als für nicht weiter Wichtig eingestuft und weil Sie obendrein noch private Probleme u.s.w. hatte, habe Sie eben im nächsten Moment wieder auf diesen Anruf vergessen.


    Auf jeden Fall bekam ich dann vom Jobcenter dauernd so nervige Briefe, indem ich immer wieder dazu aufgefordert wurde, ergänzende Begründungen anzugeben, warum ich diesen Widerspruch jetzt weiterhin aufrecht erhalten will (und das obwohl es doch vollkommen offensichtlich ist, dass von meiner Seite aus kein Fehlverhalten zustande gekommen ist).


    Meine Mutter hat es dem Jobcenter bereits am 23.03.2016 bestätigt, dass Sie vergessen hat, es mir auszurichten. Am 29.03.2016 bekam ich dann endlich vom Jobcenter ein Schreiben, dass mein Widerspruch akzeptiert wird. Am 31.03.2016 stellte ich auf meinem Kontoauszug allerdings fest, dass mir das Jobcenter trotzdem nur 282,80 Euro statt 404 Euro überwiesen hat. Ich bin jetzt echt Stinksauer und frage mich ernsthaft, wozu so ein Antrag auf einstweiligen Rechtschutz beim Sozialgericht überhaupt gut sein soll, wenn die Affen vom Jobcenter trotzdem machen, was sie wollen.


    Ich weiß auch gar nicht mehr, was ich jetzt überhaupt noch machen soll, denn das ist ja die reinste Respektlosigkeit und Vollverarsche zugleich. Auf der einen Seite schreiben die, dass mein Widerspruch akzeptiert wurde und 2 Tage später wird mir das Geld einfach gekürzt. Das hältst ja wirklich im Kopf nicht aus.


    (Ein paar Tage nachdem die damit angefangen haben, mir wegen dieser Sache einen solchen Ärger zu machen, gab es wieder eine Umfrage, wie ich mit dem Jobcenter zufrieden bin. Die kamen mir gerade recht. Ich habe eine 3 hergegeben und der Rest lauter 4er, 5er und 6er. Wenn die mir das restliche Geld jetzt wirklich nicht mehr zahlen wollen, dann bekommen die das nächste mal nur noch 6er, egal was ich in der nächten Umfrage gefragt werde. Weil dann ist dieser Sauhaufen bei mir endgültig unten durch und zwar Restlos)

  • Ich hätte den Widerspruch zurückgewiesen. Der Mist, den deine Mutter baut, musst du dir schon selbst zurechnen lassen. Wenn jemand wirklich Arbeit will, verhält er sich anders. Und die Leute, die dafür arbeiten, dass du fürs Nichtstun Kohle bekommst, als Affen zu bezeichnen, ist mehr als frech.

  • Wenn jemand wirklich Arbeit will, verhält er sich anders.


    Ich bekomme vom Jobcenter nicht einmal ein drittel von dem was ich als Malergeselle Netto bekommen würde. Unter diesen Umständen solltest du besser meine Arbeitswilligkeit nicht in Frage stellen.


    Und die Leute, die dafür arbeiten, dass du fürs Nichtstun Kohle bekommst, als Affen zu bezeichnen, ist mehr als frech.


    Warum die Jobcentermitarbeiter müssen ja dieses Geld nicht aus Ihrer eigenen Tasche bezahlen, sondern man bekommt dieses Geld vom Staat. Und laut dem Staat hat jeder Hartz4empfänger, der sich nichts zu Schulden kommen lässt, Anspruch auf 404 Euro Grundsicherung.


    Und wenn mir die Jobcentermitarbeiter dann trotzdem nur 282,80 Euro überweisen wollen, dann ist ja wohl klar, dass ich denen das nicht auch noch als Verdienst anrechne. Das restliche Geld wurde mir übrigens überwiesen. Wenn die Jobcentermitarbeiter nicht scharf darauf sind, so ein Sozialgericht mal von Innen zu sehen, dann würde ich denen das auch raten.

  • Witzig. Wie wenn du Ahnung hättest, wie es vom SG so abläuft. Das sieht im Normalfall nur der Vertreter des Jobcenters, der der Widerspruchsstelle angehört. Und in deinem Fall hätte eine Sanktion durchaus Aussicht auf Bestand gehabt.


    Im Übrigen entschuldigt dein ganzes Geschwafel nicht die Bezeichnung als "Affen" für Menschen, die -Gegensatz zu dir- nicht auf der faulen Haut liegen.

  • Also ich gebe Jemand da völlig Recht, und nicht Turtle. Ob sie auf der faulen Haut liegt, kannst du Turtle nicht eruieren.
    die Willkürlichkeit im Amt ist schon lange bekannt. Man wird dort so behandelt als sei man gehirngewaschen, dumm, idiotisch und ungebildet, siehe die ganzen Kurse und die schon lange in der Presse sind.
    Die geschichte riecht ganz danach, dass man Hartz4Empfänger eben nicht ganz würdevoll behandelt, genau wegen dieser Einstellung: Faule Säcke.


    Aber wer weiß, ob Jemand nicht selbst schon knallhart gearbeitet hat, ich denke jeder, der dieses Forum betritt sollte sich an die eigenen Nase packen, denn wer das hier liest, muss ja irgendwas mit dem arbeitsamt zutun haben, damit zutun haben wollen oder war aus anderen Gründen schon mal arbeitslos/suchend.


    Wer aber Leiter einer IT Firma ist, und nicht solche Sorgen kennt, liest diesen thread erst gar nicht durch.
    Daher würd ich mal vorschlagen, man denunziert hier nicht die anderen User, sondern unterstützt sich moralisch in den Schritten, dass kann Jemand nur gebrauchen.
    Also am Besten du berufst dich auf dein letztes Telefonat und fragst nochmal nach.