Hallo,
ich warne am besten gleich mal vor, ich habe Fragen zu mehreren Teilbereichen, möchte aber nur einen Thread eröffnen (falls das falsch sein sollte, sollen mir die Moderatoren Bescheid geben, bitte).
Mein Freund, derzeit 62 Jahre alt, bekommt ab nächsten Monat ALG2. Der Antrag ist durch, die Unterkunft als korrekt für ihn angesehen, er ist alleinstehend, also auch da keine Probleme. Allerdings ist er derzeit krankgeschrieben, er erhält Physiotherapie, weil sich seine Ärzte noch uneins sind, ob seine gesundheitlichen Probleme nicht doch durch eine OP gelöst werden müssen. Darüber streiten sie derzeit noch trefflich.
Da er ohnehin mit 63+2 in Rente gehen will, haben wir begonnen, sein Rentenkonto zu klären, was sich schwierig gestaltet, da er bei mehreren Arbeitgebern auch im EU-Ausand sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, nach einer traumatisch-dramatischen Scheidung vor etwa 20 Jahren aber alle entsprechenden Unterlagen weg sind.
Ein Eingliederungsverinbarung gibt es noch nicht. Daher meine erste Frage: Wird es die bei einem krankgeschriebenen Leistungsempfänger, der ohnehin in einem Jahr aus dem Leistungsbezug wieder heraus fallen wird, überhaupt geben? Und falls ja, bestehen Chancen, dass man diese Vereinbarung darauf beschränkt, dass er seinen Rentenkram erledigt.
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Die Vermieterin der Wohnung, die mein Freund derzeit bewohnt, möchte, dass er freiwillig aus der Wohnung auszieht. Da er in der Wohnung seit 16 Jahren wohnt, hat er natürlich eine sehr lange Kündigungsfrist, wenn sie ihm kündigen würde. Zumal es auch keine wirklich tragfähigen Gründe - außer ihrer persönlichen Antipathie ihm gegenüber und dem Wunsch einer anderen Mietpartei, seine Wohnung zu einem natürlich höheren Preis ebenfalls anzumieten - für eine ordentliche Kündigung gibt.
Nun gäbe es ja die Möglichkeit, dass mein Freund sich auf eine Abfindung einlässt, die ihm den Auszug schmackhaft machen soll. Davon könnte er eine Wohnung anmieten, die auch etwas teurer wäre als dis bisher bewilligten KdU. Das geht aber nur, wenn solche Abfindungen nicht auf seinen Leistungsanspruch angerechnet werden kann. Stellt sich also als nächste Frage: Stellt eine solche Abfindung ein anrechenbares Einkommen dar?
Die nächste Frage steht mit der vorherigen in engerem Zusammenhang. Wenn alle Stricke reißen, könnte ich mir vorstellen, dass er bei mir einzieht, obwohl unsere Beziehung noch nicht sehr lange währt. Seine bewilligten KdU würden zwar nicht vollends seinen Mietanteil decken, aber das wär nicht das Problem. Problematisch ist eher die Frage, wie schnell das Jobcenter eine Leistungskürzung aufgrund der Aufnahme einer Bedarfsgemeinschaft seinen Bezug runterechnen würde. Ich selbst verdiene zwar ausreichend Geld für zwei Leute, die keinen großen Luxus brauchen, habe aber keine Lust, dass mein Freund komplett finanziell von mir abhängig wäre. Bekäme er noch Geld vom JC und falls ja, solange bis er seine Rente antreten kann?
Ich sehe ein, dass das alles ziemlich kompliziert ist, aber vielleicht könnt ihr mir ja doch helfen.
LG justinterest