Kein Unterhalt, springt das Amt für kosten ein ?

  • Hallo,
    Ich bin 18 Jahre alt und wurde vor 4 Monaten von zuhause raus geschmissen.
    Mit Mühe und not konnte ich ALG 2 beantragen, da für Bafög mein Vater zu viel verdient.


    Ich soll 440€ monatlich erhalten dies stellt sich zusammen aus
    190€ Kindergeld 190€ Unterhalt und 54€ alg 2.
    Ich ziehe NÖCHSTE Woche in meine Wohnung, bekomme bis jetzt aber nur die
    54€ alg 2, da ich das Kindergeld nicht ausgezahlt bekomme und mein Vater
    Keinen Unterhalt zahlen wird.
    Meine Sachbearbeiterin vom Jobcenter konnte mir bis jetzt keine finanziellen
    Optionen nennen/bieten.
    Da ich von den 54€ aber nicht mal meinen Strom diesen Monat zahlen kann ist
    Meine Frage jetzt, ob das Jobcenter für den Unterhalt und das Kindergeld aufkommt bis das
    Geregelt ist, oder es andere Möglichkeiten für eine finanzielle
    Unterstützung gibt ?



    Vielen Dank für mögliche Unterstützung
    Und liebe Grüße :)

  • du kannst höchstens einen Vorschuß beim Amt beantragen. Dein Vater ist gesetzlich verpflichtet dir den Unterhalt zu zahlen. Beim Kindergeld kannst du zur zuständigen Kindergeldstelle gehen und beantragen, dass das Geld auf dein Konto überwiesen wird. Wenn der Vater nicht zahlt, nimm dir einen Anwalt(Kostenübernahme vom Jobcenter) und verklage ihn vor dem zuständigen Familiengericht.


  • Hallo,


    was für eine Ausbildung machst Du aktuell?
    Die Ablehnung BAföG war ein Bescheid ? - oder nur das Ergebnis eines Internetrechners?


    Wenn BAföG-Bescheid, von wann war der, für welchen Zeitraum war der?


    Es gäbe evtl. noch einen weiteren Lösungsansatz.


    dms

  • Einen Abzweigungsabtrag habe ich bereits 2x gestellt und er wurde abgelehnt da mein Vater mir das Kindergeld überweisen soll, genau weiß ich nicht warum



    Und ich bekomme ja bereits alg 2 also das ist durch will mir da keinen neuen Stress machen mit weiteren Bafög Anträgen.
    Ich mache mein Facharbeiter

  • ....
    Und ich bekomme ja bereits alg 2 .... will mir da keinen neuen Stress machen mit weiteren Bafög Anträgen.
    Ich mache mein Facharbeiter


    Ob das mit den BAföG-Anträgen incl. Klärung Unterhalt bis zur Klage gegen den Vater Stress geworden wäre,
    kann ich zwar nicht endgültig verneinen, aber ich hoffe, dass irgendwelche andere Wege stresslos für dich sind.


    Facharbeiter und BAföG ?(evtl. doch BAB?).
    Aber ist ja egal.


    Ich wünsche Dir hier noch hilfreiche Vorschläge.


    Ich bin dann mal weg.de


    dms

  • Du bekommst kein ALG 2, du bekommst wohl eher einen Mietzuschuss nach § 27 Abs. 3 SGB II. Und mehr steht dir als Azubi auch nicht zu, denn nach § 7 Abs. 5 SGB II bist du vom ALG 2 Bezug ausgeschlossen.


    Ja also wie gesagt ich bin Fachabitur Schülerin und habe definitiv ALG 2 beantragt
    Beim Amt wird man mit 18 aber mehr von Bearbeiter zu bearbeitet geschickt, anstatt das an einem gut geholfen wird.
    Klar gibt sich meine Sachbearbeiterin Mühe aber ich sitze seit einer Woche planlos da und sehe keine Möglichkeiten ab nächste Woche ein "selbstständiges" leben zu führen

  • Dein Vater ist dir zu Unterhalt verpflichtet. Der Unterhalt ist vorrangig vor Sozialleistungen. Das Bafög-Amt wird das ja geprüft haben, denn die Ablehnung lautet ja, dass dein Vater zu viel verdient. Also zur Not musst du deinen Vater auf Unterhalt verklagen. Was ist denn mit deiner Mutter? Hast du keine Verwandten, die dir bis zu endgültigen Klärung ein bisschen unter die Arme greifen können.

  • Zitat

    Ja, aber sie hat doch geschrieben, dass sie 54 € Hartz4 bekommt. Also müsste da auch mehr drin sein!


    Zum einen denken viele, dass jede Leistung vom Jobcenter "Hartz4" sei. Genau genommen ist der Mietzuschuss auch "HartzIV", aber eben kein Arbeitslosengeld 2.


    Und selbst wenn es derzeit wirklich ALG 2 wäre (dazu müsste man wissen, wonach das Bafög bemessen würde, wenn es gezahlt würde): spätestens mit einer eigenen Wohnung unterliegt sie definitiv § 7 Abs. 5 SGB II. Oder das JC macht einen Fehler und zahlt ALG 2 an jemanden, dem es nicht zusteht. Gabs auch schon.



  • Hallo,


    ich habe noch nicht genau verstanden, wo Du wohnst. Du wurdest vor 4 Monaten rausgeworfen, ziehst aber erst jetzt um? Oder hast Du zwischendurch bei Freunden gewohnt und beziehst jetzt erst eine eigene Wohnung.


    Kindergeld, das Du nicht hast, darf Dir nicht als Einkommen angerechnet werden. Da Kindergeld in erster Linie Einkommen der Eltern ist, kannst Du es auch nur auf Dich beantragen, wenn es Deine Eltern, warum auch immer, nicht für Dich verwenden. Häufig geht dieser Antrag aber deshalb schief, weil versucht wird, bei mehreren Geschwistern das Kindergeld eines einzelnen Kinds auf ein extra Konto überweisen zu lassen. Richtig ist das Formular KG11e: https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Formulare/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI516433


    Wenn Dir Kindergeld angerechnet wird, das Du nichts erhätst, dann berufe Dich beim Jobcenter auf Punkt 11.5 der "Fachlichen Hinweise": https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=0ahUKEwiMlbTs773LAhUIZg8KHWltBvYQFggjMAE&url=https%3A%2F%2Fwww.arbeitsagentur.de%2Fweb%2Fwcm%2Fidc%2Fgroups%2Fpublic%2Fdocuments%2Fwebdatei%2Fmdaw%2Fmdk1%2F~edisp%2Fl6019022dstbai377935.pdf%3F_ba.sid%3DL6019022DSTBAI377938&usg=AFQjCNE7Iz9mRO9W5VoUhPXrSqzRtgxrPw&cad=rja


    Viele Grüße


    Johannes

  • Johannes sie bekommt kein Hartz IV, sondern Zuschuss zu den ungedeckten Mietkosten. Sie wird auch kein Hartz IV bekommen, weil sie eine Ausbildung macht. Wie schon geschrieben wurde, muss sie beim Bafögamt nachweisen, was sie alles unternommen hat, damit ihr Vater ihr den zustehenden Unterhalt zahlt. Dann geht das Bafögamt in Vorausleistung und holt sich das Geld vom Vater wieder.

  • Johannes sie bekommt kein Hartz IV, sondern Zuschuss zu den ungedeckten Mietkosten. Sie wird auch kein Hartz IV bekommen, weil sie eine Ausbildung macht. Wie schon geschrieben wurde, muss sie beim Bafögamt nachweisen, was sie alles unternommen hat, damit ihr Vater ihr den zustehenden Unterhalt zahlt. Dann geht das Bafögamt in Vorausleistung und holt sich das Geld vom Vater wieder.



    Ups, ich merke erst jetzt, daß ich beim falschen Thema auf antworten gedrückt habe. Meine Antwort sollte in einem anderen Thread erscheinen.


    Danke für die Info.


    Gruß


    Johannes