Kindergeld und Behinderung

  • Hallo,


    Ich bin 31 Jahre alt und bin Erwerbsunfähig durch Psychische Erkrankungen und bekomme deshalb noch Kindergeld also meine Eltern aber ich bekomme es aufs Konto.


    Kann mir jemand sagen was sich Ändern wird wenn ich Heirate bezüglich des Kindergeldes?

  • Mit der Heirat entfällt die grundsätzliche Unterhaltspflicht deiner Eltern und damit auch der KG-Anspruch, da jetzt dein Ehegatte für dich unterhaltspflichtig ist. Von der Familienkasse ist aber zu prüfen, inwieweit das Einkommen deines Ehegatten ausreicht, deinen Unterhalt zu decken. Reicht es nicht, liegt eine sogenannter Mangelfall vor. Dann sind die Eltern weiterhin mit unterhaltspflichtig und es besteht weiterhin KG-Anspruch.