zusammenzug mit Bekannter? Leistungsaufteilung,Antragsdurcheinander)

  • Hallo zusammen ich habe folgendes Problem bzw Frage, da man beim Jobcenter immer unterschiedliche Angaben bekommt.


    Ich habe am 21.1.2016 eine Bekannte von mir aufgenommen (Trennung von Partner, familiäre Probleme etc).


    Ich habe diese Änderung bekannt gegeben, und habe sämtliche Unterlagen meiner Mitbewohnerin eingereicht. Daraufhin bekamen wir ein schreiben, wo gefragt wurde ob wir nun eine BG oder HG bilden (wobei wir ja eigentlich eine WG sind!) Meine Leistungen wurden daraufhin gekürzt (Miete wird nurnoch anteilig bzw zur Hälfte angerechnet)


    Auf nachfrage beim Jobcenter sagte man mir das wir eine HG bilden, wir das Formular ausfüllen sollen, und dann wird halt geprüft ob meine Mitbewohnerin anspruch hat, und die andere hälfte der Miete würde sie bekommen.


    Nun hat meine Bekannte die Unterlagen heute eingereicht, und nochmal nachgefragt wie das mit ihren Leistungen dann berechnet wird. Dort wurde ihr dann gesagt wenn wir eine HG bilden bekommt sie keinerlei Leistungen! Sie müsse nun einen Eigenen ALG2 Antrag stellen, und wenn der durch ist müssten wir nochmal ein Antrag auf HG stellen und dann würde die Miete gezahlt werden! (Sie bekommt zurzeit nur Kindergeld, ansonsten hat sie keine Einnahmen!)


    Nun Frag ich mich was ist denn nun richtig? Muss bzw kann sie überhaupt einen eigenen Antrag stellen (sie zieht ja bereits zu einer bestehenden BG), oder soll man nun erstmal das schreiben abwarten was nun bei den bereits eingereichten Unterlagen rauskommt?


    Ich bin echt am verzweifeln, da sich dies nun schon seit Ende Januar zieht, und ich ja auch bedeutend weniger Geld sehe, da mein ALG2bescheid abgeändert wurde und ich weniger Leistung bekomme!

  • Kann es auch sein das die Bearbeiterin trotz nicht eigenen Antrag die Leistungen für meine Mitbewohnerin trotzdem schon ausrechnet?


    Weil wozu brauchte sie sonst sämtliche Unterlagen meiner Mtbewohnerin wie zb Anlage WEP, Anlage EK,Kontoauszüge, Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse etc. Die Unterlagen reicht man doch ein um zu prüfen ob diejenige Person anspruch hat oder sehe ich das falsch?

  • Wenn sie noch Kindergeld bekommt, ist sie unter 25. Wovon hat sie denn vor dem Umzug zu dir gelebt? Und wo? ALG 2 bei den Eltern? Hat sie überhaupt eine Auszugsgenehmigung? Denn ohne gibt es für unter 25jährige nur den geminderten Regelbedarf und keine Mietkosten. Das könnte die SB gemeint haben mit den x Anträgen, die die Freundin da noch stellen soll.

  • Wenn sie noch Kindergeld bekommt, ist sie unter 25. Wovon hat sie denn vor dem Umzug zu dir gelebt? Und wo? ALG 2 bei den Eltern? Hat sie überhaupt eine Auszugsgenehmigung? Denn ohne gibt es für unter 25jährige nur den geminderten Regelbedarf und keine Mietkosten. Das könnte die SB gemeint haben mit den x Anträgen, die die Freundin da noch stellen soll.


    Sie hat vorher zusammen mit ihren Freund bei dessen Eltern gelebt. Durch die trennung war dies nun natürlich nichtmehr möglich. Zu ihren Eltern/Familie kann sie durch diverse Probleme nichtmehr zurück. Sie hatte vorher eine Ausbildung wo sie gekündigt wurde.

  • Wie schon geschrieben: das mit der U25 Regelung könnte gemeint sein. Mehr kann man dazu schlecht sagen, da wohl die Aussagen der SB nicht korrekt verstanden wurden.


    Sie soll ihren Antrag stellen und abwarten. Korrekt ist jedenfalls, dass bei dir jetzt nur noch die halbe Miete berücksichtigt wird.

  • Hallo zusammen, leider verzweifel ich jetzt echt solangsam und wollte nun nachfragen wie ich mich nun verhalten soll.


    Wir hatten ja nun Anlage Hg mit Anlage KDU und Bankverbindungen meiner bekannten eingereicht. Sie hat auch mittlerweile einen eigenen Antrag gestellt und hat Dienstag abgabetermin!


    Nun bekam ich grad ein schreiben wo drinsteht warum wir die Kontodaten meiner bekannten abgegeben haben, und ob wir nun eine Bedarfs oder Haushaltsgemeinschaft sind? Da man Anlage Hg ja abgegeben hat frag ich mich wo diese ist (war alles im selben Umschlag^^)


    Meine Frage wie verhalte ich mich nun, ignoriere ich dieses Schreiben, und warte bis meine Bekannte ihren eigenen ALG2 Anrag durch hat, oder nehme ich nochmals per Brief stellung zu dem schreiben?