Hallo Ihr Lieben,
sollte in einem Bewilligungszeitraum ein Verlust auftreten, müßte das Jobcenter diesen dann ausgleichen ?
Wo finden sich entsprechende Rechtsquellen ?
Beste Grüße
BMN
Hallo Ihr Lieben,
sollte in einem Bewilligungszeitraum ein Verlust auftreten, müßte das Jobcenter diesen dann ausgleichen ?
Wo finden sich entsprechende Rechtsquellen ?
Beste Grüße
BMN
Was für ein "Verlust"? Du musst dein Anliegen schon näher erläutern.
Betriebseinnahmen
./. Betriebsausgaben
___________________
= Gewinn
übersteigen die Ausgaben die Einnahmen entsteht ein Verlust
Also negative Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit.
Nein, da gibt es keinen Verlustausgleich über das SGB II. Wäre ja noch schöner. Reicht ja so schon, dass mit ALG 2 Insolvenzverschleppung unterstützt wird.
Was für ein "Verlust"? Du musst dein Anliegen schon näher erläutern.
Was für ein "Verlust"? Du musst dein Anliegen schon näher erläutern.