hallo zusammen
bräuchte mal euren rat
ich bezog harz 4 , kurz darauf hatte ich einen minni-job, bei dem ich aber weit unter der anrechnungsgrenze blieb, erst im laufe der zeit, bekam ich immer mehr arbeit, bis ich schlieslich vollzeit eingestellt wurde
meine damalige arbeitsberaterin hatt das gewusst hatt mich sogar alle halbe jahre bei der wiedereingliederungsvereinbarung gefragt, ob ich den job noch habe, ob noch chancen bestehen übernommen zu werden, hatt mich aber nicht gefragt "ja wo sind dann ihre einkommensachweise, sie wissen sie müssen diese einreichen, sonst gibt es sanktionen, oder die bezüge werden ganz gestrichen "
nun wollte ich fragen, ob der sachbearbeiter genauso verpflichtet ist, einkommensnachweise zu verlangen, wenn er von nebenbeschäftigungen seines harz4 klienten weis, wenn er diese nicht nachreicht, wenn ja,meint ihr, das ich einen anwalt hinzuziehen sollte
ich weis von eimem fall indem ein ehepaar die harz4 bezüge zu hoch angerechnet wurde, dem arbeitsammt hätte dies sofort auffallen müssen, jedoch erlischt die aufforderung auf rückzahlung nach 6 monaten und das paar durfte das zu viel bezahlte geld behalten
gruß und dank das mohrle