sachbearbeiter verpflichtet, einkommensnachweise zu verlangen ???

  • hallo zusammen
    bräuchte mal euren rat


    ich bezog harz 4 , kurz darauf hatte ich einen minni-job, bei dem ich aber weit unter der anrechnungsgrenze blieb, erst im laufe der zeit, bekam ich immer mehr arbeit, bis ich schlieslich vollzeit eingestellt wurde


    meine damalige arbeitsberaterin hatt das gewusst hatt mich sogar alle halbe jahre bei der wiedereingliederungsvereinbarung gefragt, ob ich den job noch habe, ob noch chancen bestehen übernommen zu werden, hatt mich aber nicht gefragt "ja wo sind dann ihre einkommensachweise, sie wissen sie müssen diese einreichen, sonst gibt es sanktionen, oder die bezüge werden ganz gestrichen "


    nun wollte ich fragen, ob der sachbearbeiter genauso verpflichtet ist, einkommensnachweise zu verlangen, wenn er von nebenbeschäftigungen seines harz4 klienten weis, wenn er diese nicht nachreicht, wenn ja,meint ihr, das ich einen anwalt hinzuziehen sollte


    ich weis von eimem fall indem ein ehepaar die harz4 bezüge zu hoch angerechnet wurde, dem arbeitsammt hätte dies sofort auffallen müssen, jedoch erlischt die aufforderung auf rückzahlung nach 6 monaten und das paar durfte das zu viel bezahlte geld behalten


    gruß und dank das mohrle

  • Im Übrigen hat die Behörde 1 Jahr ab Kenntnis ALLER Tatsachen (da reichen noch nichtmal die Lohnnachweise, da gehören auch Kontoauszüge dazu, da nur diese Auskunft über den Zufluss geben) Zeit, zurückzufordern. Nicht 6 Monate.


    Worum geht es genau? Dein Lohn hat sich gesteigert und du hast gedacht "Das müssen die nicht wissen..."? In jedem Fortzahlungsantrag wird gefragt, ob sich was geändert hat. Damit ist nicht dein Arbeitgeber gemeint, sondern die EinkommensHÖHE. Hast du da immer "nein" angekreuzt? Dann sei froh, wenn du nur was zurückzahlen musst und nicht noch ein Bußgeld oder sogar eine Strafanzeige an den Backen bekommst.