Erstattung von zu Unrecht angerechnetem Einkommen

  • Hallo ..
    Hatte heute einen nicht wirklich netten Besuch bei unserer Arge, ich erklaer kurz um was es geht.
    Mein Mann verstarb 2014, er bezog vorher schon eine private Berufsunfaehigkeitsrente. Nach seinem
    Tod ging ich aufgrund des mir vorliegenden Versicherungsscheins und dem Kontakt zum Versicherungs-
    makler davon aus das ich weiterhin bezugsberechtigt bin. Das Geld wurde weiter auf mein ALG2 angerechnet.
    Im Oktober 2015 stellte die Versicherung fest, das ich wohl doch nicht bezugsberechtigt war nach dem Tod
    meines Mannes. Also haben sie laut der Unterlagen 22 Monate dieses Geld zu Unrecht an mich gezahlt.
    Ich bin daraufhin sofort zur Arge in die Notfallsprechstunde gegangen um dort mitzuteilen,
    das ab November dieses Geld nicht mehr fliesst. In dieser Sprechstunde sagte mir der Mitarbeiter dann,
    das ich mir keine Sorgen machen soll, weil wenn die Versicherung tatsaechlich zu Unrecht gezahlt hat,
    mir das Geld ja zu Unrecht angerechnet wurde und somit die Arge das dann gegeneinander aufrechnet und
    ich mir somit keine Sorge um die Rueckzahlung machen soll. Das Einzigste was er mir zur Auflage machen
    wuerde ist, das ich einen Anwalt hinzuziehe der nachprueft ob die Versicherung im Recht ist.
    Das habe ich Alles getan, letzte Woche kam der Brief vom Anwalt das Nichts zu machen waere und
    ich das Schreiben bitte der Arge vorlegen soll.
    Heute bin ich hin .. der Mitarbeiter von Oktober/November ist in einer anderen Geschaeftsstelle,
    es gibt keinen Eintrag zum Thema "Rueckzahlung" und die Mitarbeiterin sagte mir ohne sich den
    Fall mal anzusehn das die Arge sich nicht an der Rueckzahlung beteiligen wuerde, da ich das Geld ja
    schliesslich ausgegeben haette.
    Aehm ja ! Die 384 Euro habe ich monatlich gebraucht um meinen Lebensunterhalt fuer uns drei zu
    bewerkstelligen.. !
    Wenn ich die Versicherung nicht monatlich bekommen haette dann haette die Arge mir diese 384 Euro
    zahlen muessen wie jetzt auch .. wo ist denn da nun der Unterschied ?


    Ich brauche dringend Hilfe denn die Dame bei der Arge hat mir nicht wirklich Gutes entgegen-
    gebracht. Mein Anwalt sieht bei der Versicherung keine Option mehr was zu aendern,
    kann mir also auch nicht helfen. Wenn ich nur ein Gerichtsurteil oder einen aehnlichen Fall
    finden wuerde dann waere ich schon weiter aber ich komm ohne Hilfe nicht mehr
    vor oder zurueck .. ueber 8000 Euro kann ich nirgendwo auftreiben.


    Danke schonmal fuer die Hilfe ..

  • Die Dame hat völlig recht und kann auch nicht einfach tun und lassen, was sie will, weil es dir besser gefallen würde. Das BSG hat bereits vor etlicher Zeit entschieden, dass andere Leistungen auch dann Einkommen darstellen, wenn sie später zurückgefordert werden. Beim SGB II geht es strikt nach Zufluss: ist dir das Einkommen zugeflossen, dann ist es auch anzurechnen.


    Zitat

    Entsteht eine Verpflichtung zur Rückzahlung einer laufenden Einnahme erst nach dem Monat des Zuflusses (hier durch Aufhebung und Rückforderung einer dem Arbeitslosengeldbezug zugrundeliegenden Bewilligungsentscheidung für die Vergangenheit), bleibt es für den Zuflussmonat bei der Berücksichtigung als Einkommen.


    Dass der Anwalt dir nicht helfen kann, erstaunt. Wenn du nämlich wirklich alles ordentlich der Versicherung gemeldet hast und sie ungerechtfertigt weiterzahlt, du das Geld verbraucht hast, kannst du dich auf Entreicherung berufen: http://www.rechtslexikon.net/d/entreicherung/entreicherung.htm
    Wenn du natürlich den Todesfall gar nicht oder erst verspätet gemeldet hast, dann hat der Anwalt recht, dass er da nichts machen kann. Dann könntest du allerdings wohl noch froh sein, wenn du nicht noch ein Betrugsverfahren von der Versicherung angehängt bekommst.



    http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12291