Hallo Community,
habe da mal eine Frage was den zusammzug betrifft bei Hartz IV.
Folgende Ausgangslage:
Sie bekommt Hartz IV und hat zwei Kinder 7 und 12. Sie befindet sich zur Zeit in einer Umschulung die im Sommer endet. Das Amt zählt somit die Wohnung und noch Teil Leistung was nicht durch Unterhalt für die Kinder abgedeckt ist.
Er ist berufstätig und verdient recht gut Bit Mittelmaß. Wohnt zur Zeit noch in eigener Wohnung.
Was würde passieren wenn beide im Sommer zusammen ziehen? Muss er dann für Sie aufkommen? Wenn Sie in Ihre Wohnung ziejfn würden wäre das Gelld vom Amt dann komplett weg oder würde nur ein Teil runtergerechnet werden?
Habe da mal was von 1 Jahr geht es ohne Probleme gelesen....
Vielen Dank für Infos.