Mit neuen Partner zusammenziehen

  • Hallo Community,


    habe da mal eine Frage was den zusammzug betrifft bei Hartz IV.


    Folgende Ausgangslage:
    Sie bekommt Hartz IV und hat zwei Kinder 7 und 12. Sie befindet sich zur Zeit in einer Umschulung die im Sommer endet. Das Amt zählt somit die Wohnung und noch Teil Leistung was nicht durch Unterhalt für die Kinder abgedeckt ist.


    Er ist berufstätig und verdient recht gut Bit Mittelmaß. Wohnt zur Zeit noch in eigener Wohnung.


    Was würde passieren wenn beide im Sommer zusammen ziehen? Muss er dann für Sie aufkommen? Wenn Sie in Ihre Wohnung ziejfn würden wäre das Gelld vom Amt dann komplett weg oder würde nur ein Teil runtergerechnet werden?


    Habe da mal was von 1 Jahr geht es ohne Probleme gelesen....


    Vielen Dank für Infos.

  • So ist es. Nach einem Jahr kann es Probleme geben, muss aber nicht zwingend sein, wenn man sich an gewisse Regeln hält und der Mitarbeiter vom JobCenter keinen schlechten Tag hat. Wenn ihr beide ein festes Paar seid, dann geh aber lieber schon mal davon aus, dass ihr als BG eingestuft werdet.


    Ist sie noch verheiratet? Wenn ja, dann dürftet ihr zumindest Ruhe haben, bis die Scheidung vollzogen ist.


    bzgl. Muss er dann für Sie aufkommen?
    Ohne Trauschein ist der Partner zu nichts verpflichtet. Indirekt wird der trotzdem für dich Rechnungen zahlen, wenn das JobCenter die Leitungen kürzt.


    bzgl. Wenn Sie in Ihre Wohnung ziejfn würden wäre das Gelld vom Amt dann komplett weg oder würde nur ein Teil runtergerechnet werden?
    So wirklich verstehe ich den Satz nicht. Im Zweifelsfall wendet man sich an den Sachbearbeiter beim JC.