Auszubildende zur Gesundheits- und Krankenpflegerin BAföG

  • Hallo liebe User,
    zu Beginn meiner Ausbildung habe ich beim Amt für Ausbildungsförderung ein BAföG Antrag gestellt der mir auch bis zum 09/2016 gewilligt wurde.


    Heute am 05.02.2016 kriege ich ein Schreiben vom Amt für Ausbildungsförderung das ich eine Ausbildungsvergütung erhalte (was die aber wussten weil ich denen meine kompletten Ausbildungsvertrag zu geschickt habe) und das ich mein Ausbildungsvertrag bei der Antragstellung nicht abgegeben habe. (was nicht stimmt, den habe ich mit eingereicht)


    Nochmal folgendes steht in dem Schreiben:


    Sehr geehrte Frau XYZ,


    für die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung am. St. Krankenhaus erhalten Sie eine monatliche Ausbildungsvergütung. Diese Einkommen haben Sie dem Amt für Ausbildungsförderung nicht angegeben. (das ist ein Lüge, habe ich angegeben) Zur Prüfung, ob Ihnen Leistungen nach dem BAföG zu Unrecht gezahlt wurden, legen Sie bitte Ihren vollständigen Ausbildungsvertrag bis zum 19.02.16 hier vor. (der liegt bereits vor seit Oktober 2015)


    Bis zur Klärung wird die Zahlung der Leistung zunächst eingestellt. Zu Unrecht gezahlte Leistungen werden zurückgefordert. Hierüber erhalten Sie weiteren Bescheid.


    Zur Lebenssituation: Laut Ausbildungsvertrag bekomme ich im 1. Jahr - 915,69 € Brutto. Ich bin verheiratet, wohne mit meinem Mann und meiner 1. Jährigen Tochter zusammen. Mein Mann hat kein Einkommen er passt auf unsere Tochter auf.


    Falls noch Informationen benötigt werden um mein Anliegen zu klären bin ich bereit alles zu beantworten.


    Meine Frage ist, habe ich wirklich zu Unrecht BAföG bekommen oder steht mir BAföG zu?


    Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe.

  • Hallo und willkommen im Forum,


    schau Dir mal den § 23 BAföG an.

    Zitat

    § 23 Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden



    • (1) ......


    • (2) ......
    • (3) Die Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis wird abweichend von den Absätzen 1 und 2 voll angerechnet.


    Die Ausbildungsvergütung geht also in die Berechnung ein.
    Soweit Du bisher BAföG erhalten hast, ohne dass die Ausbildungsvergütung berücksichtigt war,
    hast Du sehr wahrscheinlich viel zuviel erhalten.
    Es kann durchaus sein (habs nicht nachgerechnet), dass Du gar keinen Anspruch mehr hast
    -aufgrund Einkommensanrechnung-.


    Wäre für die Ausbildung nicht unüblich.


    dms

  • Danke für die Antwort aber die hat mir nicht wirklich weiter geholfen.


    Das die Ausbildungsvergütung angerechnet wird, ist mir klar und ich habe der guten Frau mein Ausbildungsvertrag zu geschickt so das Sie alles einsehen kann und den richtigen BAföG Satz berechnen kann.


    Und welche Ausgaben werden beim BAföG beachtet?

  • Miete und Fahrtkosten?


    Miete wird nur anteilig im Bedarfssatz berücksichtigt.
    Fahrkosten gibt es bei BAföG nicht.


    Wenn dein Mann zu Hause bleibt - hat er Erziehungsgeld beantragt ?


    Allerdings wäre auch zu prüfen, ob nicht ALG2 für deinen Mann und das Kind möglich ist.


    Aber sowohl beim Erziehungsgeld als auch ALG 2 halte ich mich mangels Kenntnissen zurück.


    dms

  • Ich verdiene Netto unterschiedlich aber laut Arbeitsvertrag Brutto 915,69 € dazu bekomme ich noch 192,00 € Kindergeld für mich und 190,00 € Kindergeld für meine Tochter.
    Mein Ehemann bekommt vom Jobcenter 229,43 € plus 150,00 Betreuungsgeld sonst hat er kein Einkommen.
    Meine Tochter bekommt 103,37 € Sozialgeld ebenfalls vom Jobcenter.
    Meine Eltern beziehen ALG II (Formblatt 3 eingereicht)