WG - Hausgemeinschaft

  • Hallo,
    zuerst möchte ich uns vorstellen. Meine Bekannte, 57, selbständig als Freiberuflerin, kleines Einkommen, bekommt momentan Wohngeldzuschuß plus Krankenkasse vom Jobcenter. Ich, 61, bekomme ALG II, habe einen kleinen Nebenjob unter 100 €/Monat.


    Sie wohnt z.Zt. in Untermiete, ich habe eine kleine Mietwohnung. Wir suchen nun zusammen ein ländliches Haus mit großem Garten und evt. Nebengebäude. Wir benötigen eigentlich jeweils nur 30m² im Winter gut zu heizenden Wohnraum plus jeweils noch ein oder zwei Räume, wo keine Heizung sein müßte, halt einfach nur ein trockener Raum mit Strom. Küche, Dusche, WC würden wir gemeinsam nutzen falls es von den baulichen Verhältnissen vorgegeben ist , ebenso die Nebenräume und den Garten.
    Falls uns ein größeres Haus angeboten würde, suchen wir noch eine weitere Person.


    Wie würde das Jobcenter die Mietanteile aufschlüsseln und genehmigen? Würden für nicht zu heizende Räume die vollen m² angerechnet ? Wieviel für ein Nebengebäude ? Garten ?


    Unsere Überlegung ist, auf Dauer eine Hausgemeinschaft zu gründen, als Gemeinschaft für's künftige Senioren Alter.
    Möchte ergänzen: meine künftige eigene Rente wird so um die knappe 800 € sein, bei der Freundin weis ich es nicht.

  • Wenn das teurer wird als bisher, sprich: die Miete steigt, wird das JC nur das übernehmen, was es jetzt für dich an Miete zahlt. Denn es gibt keinen wichtigen Grund für einen Umzug. Er wird daher ungenehmigt erfolgen, so dass gilt:


    Zitat

    Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt.


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html

  • Wir meinen, daß unsere Umzüge erforderlich sind.
    Bei mir sind es z.B. die sehr hohen Heizkosten, ich zahle monatlich 110,- €, habe eine Elektro-Nachtspeicherheizung, bekomme die Wohnung im Winter nur auf 14 Grad, was wirklich meiner Schulter-Arthrose nicht zuträglich ist. Im Sommer ist es unerträglich heiß. Außerdem entwickelt sich bei mir ein Hüftleiden, werde möglicherweise bald Schwierigkeiten haben die recht steilen zwei Treppen hoch und runter zu kommen. Letztes Jahr hatte ich von Anfang Dezember bis Mitte Juni kein warmes Wasser, der Vermieter schickte auch nach mehrmaliger Mahnung keinen Handwerker, mußte zum duschen zu Freunden fahren. Im Treppenhaus gibt es keine ordentliche Beleuchtung, muß eine Taschenlampe benutzen. Mich stört auch der Lärm von der benachbarten Schlosserei. Außerdem leide ich an Depressionen, weil ich mich hier direkt am Haus nicht draußen aufhalten kann. Momentan übernimmt die Arge 230,- € Kaltmiete, 110,- € Heizkosten und 40,-€ Nebenkosten - 2014 wurden hier im Landkreis die Kaltmieten erhöht, es werden 290 € genehmigt.


    Bei der Freundin schaut es etwas anders aus, ihr Untermietvertrag ist zum 31.März gekündigt. Ist auch gut so, sie kann/darf die Küche nicht benutzen, die andere Dame macht täglich Ärger.


    Wir vertragen uns gut, deswegen suchen wir im Hinblick auf die künftige Senioren Zeit zusammen ein Haus zu mieten. Ein Haus hatten wir uns schon angeschaut, 160 m², sieben Zimmer, 800 € KM - war für uns zwei zu groß, hätten noch eine dritte Person, auch mit Kind, gesucht.

  • > Wie würde das Jobcenter die Mietanteile aufschlüsseln und genehmigen?



    ALS Wogngemeinschaft steht Euch jedem die volle Miete für eine Einzelperson zu,
    nicht nur die halbe Miete einer Zweipersonenwohnung. Während Wohnungen für
    Alleinstehende kaum zu den Bedingungen des Jobcenters zu finden sind, sollte es
    als WG gehen.


    Werden Deine Heizkosten denn voll anerkannt? Vermutlich wird Dein Warmwasser
    ja auch mit Strom erhitzt - bekommst Du hierfür den Mehrbedarf anerkannt?


    Viele Grüße


    Johannes

  • Johannes, hallo, bitte wie meinst Du das,


    " ALS Wohngemeinschaft steht Euch jedem die volle Miete für eine Einzelperson zu,
    nicht nur die halbe Miete einer Zweipersonenwohnung. " Das würde bedeuten, dass ein jedes Mitglied einer WG vom JC den vollen Mietzins für sich als WG Mitglied beziehen würde ? zum Bsp.: 1 WG mit 2 WG Mitgliedern, Gesamtmiete für Wohnung z.Bsp. = 800,00 € - 1 WG Mitglied hat Anspruch nach dem SGB II und erhält nicht hälftig, also nicht 400,00 € Mietanteil, sondern den vollen Mietzins ????
    Vielen Dank, wenn Du es nocheinal erklären könntest, ggf. mit Rechtsgrundlage.

  • Johannes, hallo, bitte wie meinst Du das,


    " ALS Wohngemeinschaft steht Euch jedem die volle Miete für eine Einzelperson zu,
    nicht nur die halbe Miete einer Zweipersonenwohnung. " Das würde bedeuten, dass ein jedes Mitglied einer WG vom JC den vollen Mietzins für sich als WG Mitglied beziehen würde ? zum Bsp.: 1 WG mit 2 WG Mitgliedern, Gesamtmiete für Wohnung z.Bsp. = 800,00 € - 1 WG Mitglied hat Anspruch nach dem SGB II und erhält nicht hälftig, also nicht 400,00 € Mietanteil, sondern den vollen Mietzins ????
    Vielen Dank, wenn Du es nocheinal erklären könntest, ggf. mit Rechtsgrundlage.



    Nein, nicht jeder 800, da hast Du mich falsch verstanden.


    Ich weiß nicht, aus welcher Gegend Du kommst, bei uns wäre eine normale Wohnung für zwei Personen günstiger als 800 Euro, auch wenn man Nebenkosten und Heizung dazu gehören. Da für Nebenkosten und Heizung etwas andere Bedingungen für die Angemessenheit gelten als für die Grundmiete, nochmal ein Beispiel mit den bei uns gültigen wertne.


    250 Euro = angemessene Grundmiete für 1 Person
    290 Euro = angemessene Grundmiete für 2 Personen


    Angenommen, die Wohnung hat eine Grundmiete von 350 Euro. Für ein paar gilt sie damit als unangemessen (60 Euro zu teuer), für eine WG (Wohngemeinschaft) oder HHG (Haushaltsgemeinschaft) wäre sie angemessen. Hier beträgt die Grundmiete für jeden 145 Euro - da dies unter 250 Euro ist, gilt die Miete als angemessen.


    Wenn man keine BG (Bedarfsgemeinschaft) ist, sondern HHG oder WG, dann sollte man zur Sicherheit darauf achten, daß das Jobcenter das auch berücksichtigt (in der Praxis kenne ich das Problem von HHGs, in denen die noch zu Hause lebenden 25+ Kinder schon Geld verdienen).


    Viele Grüße


    Johannes