Leistungen SGB2

  • Hallo zusammen,


    ich bin 24 Jahre arbeite im Moment noch auf 450€ Basis als MFA (Medizinische Fachangestellte) fange ab März eine Teilzeitstelle an. Meine Mutter bekommt aufstockend Leistungen zur Teilerwebsrente und Minijob.

    Nun zu meinen Fragen 1) darf das Amt mir einen Auszug verweigern trotz das ich keine Leistungen ab März mehr bekomme?


    2) wenn ja darf das Amt mein Einkommen voll anrechnen ?


    Über hilfreiche antworten und oder Anregungen bin ich schon mal dankbar.

  • Ich glaube, die TE meint was anderes. Wenn sie bei der Mutter wohnen bleiben würde, ob dann ihr Einkommen auf die Mutter angerechnet würde.


    Antwort: nein.


    Zitat

    1) darf das Amt mir einen Auszug verweigern trotz das ich keine Leistungen ab März mehr bekomme?


    Die Frage ist doch: wirst du wirklich soviel verdienen, dass du keine Leistungen mehr bekommst? Bedenke, dass es auf Erwerbseinkommen einen ziemlich hohen Freibetrag gibt! Was wirst du denn verdienen (brutto und netto)? Und kannst du dir mit einem Teilzeitgehalt überhaupt eine eigene Wohnung leisten?


    Zitat

    2) wenn ja darf das Amt mein Einkommen voll anrechnen ?


    Nur bei dir, nicht bei deiner Mutter.