Hallo,
habe in 2014 einen Bildungsgutschein erhalten und damit den Busführerschein machen können. Komme eigentlich aus dem kaufm. Angestellten Bereich. Nun habe ich über ein Jahr in einem Betrieb auch Bus gefahren. Bin nun aber wieder arbeitslos durch eigene Kündigung, habe aber einen Job in ca. 2 bis 3 Monaten, wieder im kaufm. Bereich in Aussicht. Muss ich nun damit rechnen die Kosten des Bildungsgutscheines für den Busführerschein wieder zurückzahlen zu müssen wenn ich mich arbeitslos melde?
Wäre super wenn mir jemand eine kompetente Antwort geben kann. Danke im Voraus.
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Gute Frage ... also ich denke mal, dass der Busführerschein ja Voraussetzung für den Job war, weshalb er dir finanziert wurde. Ich denke, dass ein entscheidender Faktor hierbei ist, dass du von dir aus gekündigt hast und nun, zumindest für 2-3 Monate, arbeitssuchend bist. Und der andere Job ist auch nicht fest, sondern nur in Aussicht. Korrekt? Also ich weiß nicht 100% ob sowas zurückgefordert werden kann, ich kann mir aber vorstellen, dass es da ne gewisse Verjährungsfrist gibt ...
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Da muss nichts zurückgezahlt werden.
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