Hallo,ist es für Alg 2 Bezieher möglich Firmenanteile zu erben,die mit einem Niesbrauchrecht eines anderen belegt sind und nicht verkauft werden dürfen??Diese müssten doch dann als nicht verwertbar gelten?Danke für die Hilfe.....oder müsste der Gesellschaftervertrag geändert werden?
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Wie soll man das jetzt genau beantworten?
Erben kann man immer. Wie das Jobcenter das dann anrechnet, ist eine andere sache.
Insbesondere dürfte die Frage zu klären sein, in wieweit das Erbe prinzipiell zu Geld zu machen ist.
Viele Grüße
Johannes
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