Zur Schwester ziehen

  • Guten Morgen,


    da gegen den Hauptmieter eine Zwangräumung vorsteht, muss ich die Wohnung verlassen und möchte vorübergehend zu meiner Schwester ziehen. Sie wird mich aber nur bei sich aufnehmen, wenn das Jobcenter Ihren Lohn nicht anrechnet bzw. sie einfach in ruhe lässt. Das ist natürlich verständlich. So, dann kommt nun meine Frage: Werden wir beide dann als Bedarfsgemeinschaft angesehen oder wird meine Schwester vom Jobcenter in ruhe gelassen? Werde ich dann weiterhin Leistungen bekommen, damit ich ihr wenigstens finanziell nicht auf der Tasche liege?


    Vielen Dank.


    Lg

  • Also sie ist ja dir gegenüber in keiner Weise Unterhaltspflichtig und auch nicht deine Partnerin ,somit dürftet ihr eig nicht als BG gewertet werden, denke ich. Und demzufolge dürfte sie eig nichts zu befürchten haben.

  • Was heißt "eig". § 7 SGB II definiert, wer eine BG darstellt. Eheleute, Partner, Kinder unter 25. Die 2 würden so und so keine BG darstellen. Das einzige, was hier zum Tragen kommen könnte, wäre § 9 Abs. 5 SGB II, die sogenannte Unterhaltsvermutung. Da es aber "nur" die Schwester ist, ließe sich das durch einfache Bestätigung beseitigen.