hallo.. ich lese hier mit, weil ich demnächst auch von Hartz4 betroffen sein könnte & daher viel mit Freunden darüber rede im Internet lese momentan. Das folgende trifft jetzt zwar nicht auf mich zu, ist aber trotzdem interessant.
Also: "Das selbst genutzte eigene Haus bis 140 m² Wohnfläche, 200.000 Euro Gesamtwert im ländlichen Bereich dürfen Sie behalten. Untervermietung oder wenn Sie solch ein Haus ganz allein bewohnen, macht die Sache schon fraglich."
Q: http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen#comment-52
Gilt damit 140m² & maximal 200.000€ oder 140m² oder 200.000€. Darf das Amt sich dann aussuchen welcher Wert zählt oder der Antragssteller? Und wer muss die Kosten für die Bewertung des Hauses tragen?