Hallo, Ich habe da mal eine Frage. Will unbedingt, so schnell wie es nur geht ausziehen, da ich aber in der einer Ausbildung bin und die Ausbildungsvergütung wohl kaum die Wohnmiete etc. deckt, wollte ich euch fragen, ob ihr vielleicht wisst, auf was man Ansprüche hat und was auf was nicht. Folgende Infos zu mir: -bin seit kurzem 25J, denke daher hab ich kaum Anspruch auf BAB -mache eine Ausbildung als Hotelfachfrau und verdiene im Moment durchschnittlich 470€ -zu meiner Ausbildung muss ich auch ein Stück fahren, ca. 40-50 Minuten(und das nur, wenn es keine Staus etc. gibt) sind um die 30km
Wäre nett, wenn jemand ein paar konkrete Tipps dazu hätte.
Mfg
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Wenn Du angibst Dich mit Deinen Eltern gaaaaanz schrecklich überworfen zu haben und es Dir unmöglich ist, dort wohnen zu bleiben, dann ja dann dürfte es klappen mit der Hilfsbedürftigkeit
Aber mal ganz ehrlich. Willst Du Dich wirklich diesem menschenverachtendem Hartz4System freiweillig aussetzen?
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Was für eine "hilfsbedürftigkeit"? Die TE ist gem. § 7 Abs. 5 SGB II als Azubi vom ALG 2 Bezug ausgeschlossen.
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§ 27 SGBII
Leistungen für Auszubildende
http://dejure.org/gesetze/SGB_II/27.html -
Und? Die Leistungen an Azubis sind explizit kein ALG 2:
ZitatDie Leistungen für Auszubildende gelten nicht als Arbeitslosengeld II.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__27.html
Der TE gehts ja nicht nur um einen Mietzuschuss (der tatsächlich auch nur ein Zuschuss ist und nie die volle Miete abdeckt), sondern um die
GESAMTE
ZitatWohnmiete etc.
und noch mehr ("etc.")!
Mit deinem Beitrag "Lass dich rausschmeißen, dann gibts Kohle" suggerierst du, dass es vollumfängliche Hilfe gibt (Kaution, Einrichtung, volle Miete etc.) und nicht nur einen einfachen Zuschuss, keine Kaution, keine Einrichtung, nichts weiter! Dessen ungeachtet, dass dieses "ganz schrechlich überworfen" völlig hirnrissig ist, denn die TE ist Ü25 und unterliegt daher nicht § 22 Abs. 5 SGB II. Sie kann ausziehen, wann sie will. Ob im guten oder im schlechten mit den Eltern.
Das nenne ich "echte Hilfe"... wow...
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