Hallo,
folgendes Problem: Ich bin derzeit noch ALG1 Empfänger, ab nächstem Monat läuft dies jedoch aus. Nun ist es so, dass ich eine Steuerrückzahlung von knapp 4.000 Euro erwarte. Wann die Rückzahlung kommt weiß ich nicht genau. Es kann im Februar, März oder sogar später sein.
Wenn ich das SGB II richtig verstanden habe würde es bei Bezug von ALG2 als Einkommen gewertet und aufgrund der Höhe über 6 Monate angerechnet werden. Sehe ich das korrekt? ( http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html )
Wie stelle ich es jetzt am geschicktesten an mit der Beantragung von ALG2, so dass ich möglichst viel für mich selbst behalten kann? Ich benötige fast das gesamte Geld dringend selbst, da ich einen Kredit zurückzahlen muss und dringend eine vernünftige Garderobe für Jobinterviews anschaffen muss.
Ist folgendes möglich:
Am 1. Februar ALG2 beantragen. Sollte das Geld noch im Februar kommen, dann Antrag zurück ziehen, den Februar selbst finanzieren (was ich schaffen sollte) und ab 1. März beantragen. Sollte das Geld im März kommen, dann für März abmelden (geht das Rückwirkend?) im März mich selbst finanzieren und am 1. April neu beantragen.
Beim Neuantrag sollte es ja als Vermögen beurteilt werden, korrekt?
Ich habe im Übrigen sonst keinerlei Vermögen. Höchstens ein Klavier (Erbstück) wenn es das JC es unbedingt so will.
Für ein paar Tips und Erfahrungen wäre ich dankbar.