Hallo zusammen,
ich hab da mal eine Frage zum Thema.
Uns wurde durch das Bonner JC ein Umzug nach Augsburg genehmigt (Familienzusammenführung).
Da es nicht gerade einfach ist von Bonn aus in Augsburg eine Wohnung zu finden, wollte ich mich vorab mal informieren wie das aussieht, wenn ich und meine kurze für ein oder zwei Wochen dort runter fahren (KEIN URLAUB) um Wohnungsbesichtigungen zu machen, und alle wichtigen Sachen zu erledigen. Zählt das unter Wohnungsbeschaffung im Sinne des SGB2 oder nicht? Gibt es dazu vielleicht Urteile oder Erfahrungen?
Wir würden nicht die Teuerste Verbindung mit dem ICE nehmen, sondern mit dem Postbus fahren, aus eigener Erfahrung finde ich das am einfachsten, wie sieht das dann mit einem Hotelzimmer/Jugendherberszimmer etc aus, wird das übernommen?
LG
Chrissi