Bekomme ich als Praktikantin Unterstützung vom Staat?

  • Hallo liebes Forum!
    Ich habe folgendes Problem:


    Ich bin bald mit meiner Erzieher Ausbildung fertig und muss danach ein "Anerkennungsjahr" machen.
    Das ist ein bezahltes Pflichtpraktikum.
    Hierfür werde ich 900€ bekommen.
    Miete inc. Strom und Wasser machen 550€ aus.
    Ich habe einen 6 jährigen Sohn, den ich zusammen mit meinem Ex genau 50/50 betreue (echtes Wechselmodell)
    Daher habe ich hier fast keinen Anspruch auf Unterhalt.


    Bisher hatte ich 700€ Trennungsunterhalt, der aber mit der Scheidung in einem Monat wegfallen wird.


    Mehr als die 900€ habe ich vor der Geburt auch nicht verdient. Daher habe ich auch keine Ehebedingten Nachteile.


    Daher meine Frage: Ich habe 900€ -550€ fürs Wohnen = 350€ für uns 2.
    Das Kindergeld geht auf ein Gemeinschaftskonto, wo wir aus für unseren Sohn verwenden.


    Frage: Kann ich vielleicht irgendeine staatliche Unterstützung bekommen?


    Wohngeld, Aufstockungs Harz4, Bafög oder ähnliches?


    Vielen Dank!

  • Für Bafög verdienst du zu viel. Für Wohngeld verdienst du zu wahrscheinlich zu wenig. Bliebe am ehesten noch ALG 2. Allerdings ist das Anerkennungspraktikum dem Grunde nach förderfähig, was bedeutet (falls das der SB vom JC erkennt), dass du nach § 7 Abs. 5 SGB II vom ALG 2 Bezug ausgeschlossen bist und nur Anspruch auf einen Zuschuss zur Miete hättest.