Guten Tag liebe Forengemeinde,
wir haben einen etwas speziellen Fall für Kindergeld. Hoffe dass sich hier trotzdem jemand auskennt ...
Eine gute Freundin hat leider seit ihrer Geburt eine körperliche Behinderung, welche sie gesundheitlich einschränkt. Deshalb darf sie seit kurzer Zeit nur noch Teilzeit in die Arbeit gehen (ist auch im Arztschreiben ihres Facharztes bestätigt).
Es gibt eine gesetzliche Regelung die besagt, dass Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus weiter gezahlt wird, falls sie nicht selbst in der Lage ist den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Ein bischen Hintergrundwissen zu ihr:
Es schaut so aus, dass man nur noch mit einem Bruttoeinkommen von 9000€ Netto im Jahr rechnen kann. Eine Umschulung wurde abgelent wegen einer leichten Rechtschreibschwäche, weshalb sie weiterhin nicht mehr Stunden arbeiten kann.
Freibetrag für Kindergeld sind ja aktuell 8130€ plus 1000€ Werbungskostenpauschale plus 570€ Freibetrag wegen Schwerbehindertenausweis -> 9700€.
Deshalb könnnte Sie evtl. in diese Regelung fallen, weiterhin Kindergeld zu bekommen.
Der letzte Erziehungsberechtige (Eltern waren geschieden) wohnt mehrere 100km weg und es ist nicht ganz sicher, ob dieser beim Antrag unterstützt.
So die Fragen zum Thema:
1) Ist meine Überschlagrechnung zum Kindergeld soweit richtig?
2) Kann ein Kindergeldantrag vom Kind selbst ohne elterliche Zuhilfe gestellt werden?