Hallo Ihr Wissenden,
ich habe über 20 Jahre im öffentlichen Dienst als Sachbearbeiterin gearbeitet und letztes Jahr am 06.07.15 mein zweites Kind bekommen. Mutterschaftsgeld wurde bis 08.09.15 bezahlt. Ich habe ein Jahr Elternzeit beantragt.
Ich habe für mich, meinen krankgeschriebenen Ehemann, meine 14-jährige Tochter und mein Baby ALGII zum 01.09. bewilligt bekommen.
im Dezember habe ich 1.660 € Weihnachtsgeld netto erhalten, eine Zahlung erhalten, die - tarifvertraglich geregelt - meine Betriebstreue honoriert.
A - Wird diese Auszahlung dann 1/1 angerechnet und mir also zu 100% abgezogen (Aufteilung auf 6 Monate = 276,66 € Abzug pro Monat?
B - oder wird sie auf 12 Monate aufgeteilt, die ersten 8 Monate werden nicht abgezogen, weil das Weihnachtsgeld für jeden Monat zu 1/12 angesetzt wird und nur die letzten 4 Monate 2015 (für den Zeitraum des ALG II Bezugs) schon?
Es gibt ja auch noch Freibeträge von 100 € für Einkommen, aber wohl nur für real Erwerbstätige So wie sich das anliest, gilt es nicht für mich in Elternzeit, bin ja nicht erwerbstätig:
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§ 11b SGB II – Absetzbeträge (2) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist anstelle der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen.
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oder werden auf diesen Fall doch die Freibeträge angewendet?
also A - 1660 / 12 = 138,33 € - 100 € Freibetrag = Abzug von ALG II 38,33 € pro Monat?
Erwähnen möchte ich noch, dass ich 953 € Elterngeld bekomme, von denen aber nur 653 € angerechnet werden. Also habe ich schon einen 300 € Freibetrag gewährt bekommen und ist dann damit dieser Freibetrag schon "verbraucht"?
herzlichen Dank fürs Lesen, Eindenken und Antworten
Danjela