Hallo
Vielleicht könnt ihr uns ja helfen, wir haben folgendes Problem. Unsere Mietswohnung war Jahrelang feucht und daher auch vom Schimmel befallen. Wir hatten damals bei der Arge nach einem Umzug in eine Schimmelfreie Wohnung gefragt. Da hieß es das man sich erst mal an den Vermieter wenden müsse u Notfalls auch die Miete gekürzt werden könne. Da die Miete direkt vom Amt gezahlt wird wurde die Mietkürzung vom Amt vorgenommen.Nun wurde das Haus verkauft in dem wir wohnen, der neue Eigentümer hat sich um die Schimmelbeseitigung gekümmert.
Jetzt haben wir zwar schimmelfreie Kinderzimmer aber in den Betten besonders den Matratzen und einziehdecken steckt der Schimmel noch drin. Wir haben bei der Arge gefragt ob wir evtl irgendeine Hilfe zur neu Beschaffung der von Schimmel befallenen Möbel bekommen könnte. Dort hieß es das wir die Möbel nur neu bekommen würden wenn wir umgezogen wären. da wir dies nicht getan haben wären das Kosten die wir von unseren Regelsatz ansparen müssten.
Stimmt das? Ich meine wir hatten doch wegen ein Umzug gefragt, der uns ja quasi ausgeredet wurde. Kann doch nicht sein das sowas als Regelkosten gilt. Ok das eines unserer 3 Kinder hier und da mal ein neues Möbelstück benötigt wissen wir aber wer hat schon Geld für drei komplette Betten u ein Kleiderschrank?
gruß delphine