Kindesunterhalt Berechnen

  • Hallo!
    Kann mir jemand helfen ich zahle Brav seit sechs Jahren Unterhalt für meine Tochter, inzwischen hab geheiratet und hab mit den zweiten Frau ein Kind 0,5 J.
    Zu meinen Person ich bin verheiratet allein Verdiener, verdiene ca. 2000€ im Monat


    Meine 20J. Tochter Lebt bei der Mutter und hat dieses Jahr angefangen zu studieren, Sie Arbeitet als Studentenwerk und bekommt 700€ im Monat, dazu kommen noch Kindergeld 184€, abzüglich 80€ Krankenversicherung. Da meine Ex eine schwierige Person ist Sie ist nicht bereit über Kindesunterhalt zu reden und sie Verdient im Monat 1800€ laut meine Tochter, meine Frage was muss ich in Zukunft Zahlen oder muss unbedingt ein Anwalt einschalten.

  • Hallo morel,


    warum sprichst Du mit der Mutter über den Kindesunterhalt? Das Kind ist volljährig und damit Dein alleiniger Ansprechpartner. Das Kind muss seinen Unterhaltsanspruch selber durchsetzen.


    Aber zu Deiner Frage. Sollte die Tochter in einer eigenen Wohnung leben, hätte sie ab 01.01.2016 einen pauschalen Anspruch von 735€. Darauf angerechnet wird aber das volle Kindergeld und eigenes Einkommen. Das Kind deckt damit seinen Bedarf selber.


    Sollte das Kind noch bei der Mutter wohnen, errechnet sich der Anspruch aus dem addierten Einkommen beider Elternteile. Nach DDT wären das 686€. Auch hier wird wieder Kindergeld und eigenes Einkommen angerechnet.


    Du bist der Tochter nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet. Und lass Dich nicht mehr von der Mutter damit nerven. Sie wäre selber barunterhaltspflichtig und hat da nix mehr zu sagen.


    LG chico