Guten Morgen - als neues Mitglied hoffe ich, im richtigen Forum zu sein und eventuell auf Leser zu stossen, die mir mit meinem Problem behilflich sein können.
Zuerst möchte ich kurz darlegen, wie es zu den jetzigen "Problemen" gekommen ist:
Ich wurde in den frühen 7oer Jahren in der ehem. DDR für mehrere Jahre aus politichen Gründen inhaftiert und hatte dann bis zu meiner Übersiedlung im Januar 1989 Berufsverbot , konnte nur in untergeordneten Berufen arbeiten. Im Jahr 2o1o erkrankte ich an einer PtBS, bedingt durch die damalige Haft und fiel in den AlG2-Bezug. 2o11 stellte ich den Antrag auf EM-Rente und beim Versorgungsamt den Antrag auf Anerkennung gesundheitlicher Schäden durch die Haft (GdS). 2o13 wurde mir eine EM-Rente (befriste auf 3 Jahre) zugesprochen, die gerade um weitere 3 Jahre verlängert wurde. Seit 2o13 beziehe ich ebenfalls eine Grundrente vom Versorgungsamt, zusätzlich zu meinen AlG2-Bezügen. Die Nachzahlung der EM-Rente, die ich dieses Jahr gezahlt bekommen sollte, wurde bis auf einen monatlichen Freibetrag mit dem Jobcenter verrechnet. Das war mir auch vollkommen klar.
Am 1.12. erhielt ich nun den Bescheid des Versorgungsamtes, dass mir ein Berufsschadenausgleich zuerkannt wurde und ich ab 1.1.2o16 somit Zahlungen vom Versorgungsamt erhalte. Damit falle ich aus dem Bezug von AlG 2 - welches ich dem Jobcenter bereits mitteilte. Ausserdem wurde mir eine Nachzahlung von rund 75.ooo Euro - also ab Mai 2o11 - zuerkannt. Von dieser Nachzahlung muss ich Rückzahlungen an das Jobcenter leisten.
Genau diese Rückzahlungen betreffen nun mein Problem, da die Meinungen in diesem Fall sehr weit auseinander gehen. Mir ist klar, dass ich die Leistungen zum Lebensunterhalt in voller Höhe zurück erstatten muss. Unklarheiten ergeben sich bei der Rückzahlung der KdU - die Nebenkosten muss ich selbst tragen, nur ist mir nicht klar, in welcher Höhe die Kaltmiete zurück erstattet werden muss. Zum Einen heisst es 44 % der Kaltmiete, dann wieder 56 % und letztendlich die volle Kaltmiete wäre erstattungspflichtig. Da ich in München wohne, geht es in diesem Moment schon um 5-stellige Beträge. Da ich mit Rückerstattungen ans Jobcenter böse Erfahrungen gemacht habe, muss ich leider auch befürchten, dass man die bereits erfolgte Rückzahlung in Höhe von knapp 8.ooo Euro von der EM-Nachzahlung unter den Tisch fallen lässt - mehreren Bekannten von mir ist Gleiches passiert.
Deshalb meine Frage:
Hat jemand Informationen, ob das Jobcenter verpflichtet ist, mir eine genaue Aufschlüsselung der Rückzahlungsforderungen auszuhändigen?
Weiss jemand, in welcher Höhe das Jobcenter die Mietkosten (Kaltmiete) zurückfordern kann?
Welche möglichkeiten hätte ich, die Rückforderungsansprüche anzufechten?
Ich bitte darum, mich nicht falsch zu verstehen, mir ist klar, das ich bestimmte Beträge zurück erstatten muss und das ist auch korrekt. Nur möchte ich vermeiden, dass man meine "Unwissenheit" ausnutzt und richtig zulangt. Ich kann jetzt zwar allein durch den bedeutend höheren Betrag, der mir in Zukunft vom Versorgungsamt gezahlt wird, ein bedeutend leichteres Leben führen, aber im Endeffekt bin ich jetzt auch für andere Ausgaben selbst verantwortlich. Ich habe mich während des Bezuges von AlG 2 immer an die Vorgaben des Jobcenters gehalten und trotzdem hat man versucht, mich zu schikanieren. Deshalb habe ich auch den Verdacht, dass man zum Abschluss noch mal so richtig die Keule rausholen will.
Für jeden Rat oder Tip wäre ich sehr dankbar. Ich stehe momentan etwas unter Zeitdruck, da das JC mich ja wahrscheinlich zum 1. Januar bei der Krankenkasse abmeldet, ich jedoch am 7.1. einen Termin in einer Zahnklinik habe. Bis dahin miuss ich alles mit der Krankenversicherung erledigt haben. Im Endeffekt wird es ja sowieso vom Versorgungsamt übernommen, ich möchte aber nicht 1oo km zur Zahnklinik anreisen und dann feststellen müssen, dass meine Karte nicht mehr gültig ist. Das Versorgungsamt kann aber erst die Übernahme der Kosten bestätigen, wenn das JC mich abgemeldet hat, von der KK eine Meldung an die Rentenversicherung geht und diese bestätigt, dass ich nicht über die DRV krankenversichert bin. Also kommt nun alles auf einmal und ich weiss manchmal nicht mehr, wo mir der Kopf steht.
Hoffentlich war das nun nicht zuviel Lesestoff, aber es ist besser, als wenn ständig nachgefragt werden muss.
Vielen Dank im Voraus und Grüsse aus München!
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Das mit den 44/56% ist eine Regelung, die nur gilt, wenn man von dir etwas nach § 50 SGB X zurückfordert. Hier aber werden wohl die Leistungsträger die Erstattung untereinander regeln (§ 102 ff. SGB X). Da gilt diese Regelung nicht.
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Hallo Turtle - erstmal Dank für Deine Info.
Der Rückforderungsbescheid ist mittlerweile bei mir eingetroffen, es geht allerdings nach § 1o4 SGB X.
Der eigentliche Hammer ist allerding, dass man versucht, mich vorsätzlich um knapp 1o.ooo Euro übers Ohr zu hauen. Ich bekam bereits im Mai 14 eine Nachzahlung von der DRV für eine teilweise Erwerbsminderungsrente, die vom Jobcenter zurück gefordert wurde. Dabei handelt es sich um eine Summe von 4.387 Euro, die mir auch genau aufgeschlüsselt wurde, wieviel von von meinen Leistungen zurücjgefordert werden, rückwirkend am Mai 2o11. Im August 14 bekam ich dann ein Schreiben der DRV über eine erneute Nachzahlung - die EM-Rente wurde rückwirkend auf VOLL erhöht - in Höhe von 3.571 Euro - diese Summe wurde im Ganzen vom Jobcenter zurückgefordert Bei der jetzigen Aufstellung ist aber für die entsprechenden Monate, in denen ja nachweislich bereits Summen vom Leistungsbezug zurüc k gefordert wurden die VOLLEN Summen angegeben. Das heisst, dass die Rückforderung von der Rentenkasse einfach unter den Tisch fallen gelassen wurde! Damals hatz man mir Geld einbehalten und will es jetzt nochmal. Frechheit.
Der absolute Hammer .- und das sehe ich Betrugsversuch vom Feinsten: die Rückzahlung für den Monat März 2o13 wurde doppelt berechnet. Direkt unter dem Monat März steht nochmal genau dasselbe, diesmal geht es um den Betrag von 995 Euro, der für einen Monat zweimal gefordert wird.
Da könnt Ihr Euch natürlich vorstellen,.was ich für einen Hals habe. Das Briefchen ist schon fertig, am Montag morgen schlage ich beim Jobcenter auf, aschliessend gehts zum Versorgungsamt und ich lasse die Rückforderung stoppen. Das geht ja mal garnicht.
Unstimmigkeiten gibts auch noch bei der Rückerstattung der Karnkenkass- und Pflegegeldversicherung. Auch die soll ich voll erstatten. Allerdings ist es in meinem Fall so, dass ich jetzt - nach der Abmeldung bei der AOK durch das Jobcenter ein Anrec ht auf Heilbehandlung nach dem StrRehaG in Verbindung mit dem BVG habe, Das heisst, ich muss mich nicht freiwillig krankenversichern, alle Ausgaben inkl. Zahnersatz zu 1oo % werden vom versorgungsamt übernommen. Wenn das Jobcenter jetzt die Beiträge, die sie gezahlt haben, rückwirkend ab Mai 11 kassieren wollen müsste doch im Umkehrschluss auch das Versorgungsamt für die Beiträge aufkommen, bzw. diese nicht im Rahmen des Erstattungsanspruchs an das Jobcenter von meiner Nachzahlung zurückzahlen? Immerhin geht es da auch nochmal um 5.ooo Euro. Normal wäre es doch so, dass in dem Moment, wo des JC meinen Berufsschadenausgleich rückwirkend ab Mai 11 zur Erstattung anrechnet, auch das Versorgungsamt rückwirkend zum selben Zeitpunkt meine Ansprüche bezüglich der Krankenversicherung übernehmen müsste?
All das werde ich am Montag bei Versorgungsamt abklären. Da kämpft man jahrelang um die Anerkennung seiner Rechte und schon schlagen die Fuzzis vom Jobcenter zu. Von den 75.ooo Nachzahlung fordern sie 49.ooo zurück - wobei ja schon die oben erwähnten knappen 1o.ooo garnicht zulässig sind. Das ist versuchter Betrug und ich überlege, ob ich den Vogel vom JC nicht anzeigen soll. Er kam mir ja schon am Telefon blöd!
Naja, wie dem auch sei - ich halte Euch auf dem Laufenden. Vielleicht kommt ja nbochmal jemand, mit demselben Problem, der dann ein paar Infos aus diesem Threat entnehmen kann. -
Dann teile das der Rentenversicherung mit, dass das JC mehr haben will als es nach bereits erstmals erfolgter Erstattung durch die DRV gezahlt hat.
Erstattet die DRV trotzdem an das JC in der von diesem geforderter Höhe, musst du halt Leistungsklage gegen die DRV erheben, denn dann hat die DRV nicht erfüllend (schuldbefreiend) ausgezahlt (vgl. § 107 SGB X). Das heißt, dass du dann noch einen Auszahlungsanspruch gegen die DRV hast. Das JC hat damit nichts mehr zu tun.
Im Übrigen ist das weder versuchter Betrug noch gibt es im JC irgendwelche "Vögel".
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