Wohnkostenübernahme bei eigener Wohnung im Elternhaus. Schwanger

  • Ein Hallo in die Runde,
    Ich versuche es mal kurz zu machen. Und die Situation zu schildern.
    Ich wohne seit 5 Jahren in einer Wohnung in meinem Elternhaus. Da ich meine Eltern bei Haus, Hof und Haushalt viel unterstützen musste habe ich nebenher nur einen 450€ Job und meine Selbsständigkeit gehabt, durfte aber mietfrei wohnen.
    Nun bin ich schwanger und werde meine Eltern so nicht mehr unterstützen können. Meine beiden Jobs kann ich auch erst mal an den Nagel hängen. Zudem wird mein Vater gerade gezwungen in Altersteilzeit zu gehen und es wird schwierig das jetzt alles so weiter zu finanzieren. Mir wurde bei der Schwangerschaftsberatung dann zu ALG ll geraten. Der Antrag ist nun durch. Jetzt möchte mein Vater einen Mietvertrag aufsetzen. Ich bin alleinerziehend und meine Eltern möchten dass ich in der Wohnung bleibe damit wir zusammen sein können. Ich habe mich informiert und die Wohnung wäre, laut Vorgaben, zu groß um bezuschusst zu werden. Ich habe von einer Bewertung des Einzelfalles gelesen. Könnte man das damit ausgleichen? Meine Eltern wollen auch nur sehr wenig Miete für die Größe der Wohnung. Die bewegt sich dann im angemessenen Mietrahmen. Ich würde auch gern mit dem Kind bei meinen Eltern bleiben.


    So. Das erst mal grob zur Situation. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
    Liebe Grüße
    lola

  • Es kommt nicht auf die Größe der Wohnung an, nur auf die Kosten. Außerdem musst du auch einer wirklichen Mietzinsforderung ausgesetzt sein, d. h., deine Eltern müssen dich behandeln wie jeden fremden Mieter auch, deine Wohnung räumen lassen, wenn du nicht zahlst etc. Dass du die ganzen Jahre keine Miete zahlen musstest und justament in dem Augenblick, wo du ALG 2 brauchst erst, spricht gegen eine tatsächliche Mietforderung. Wieso du wegen Schwangerschaft nicht mehr arbeiten kannst, entgeht mir. Andere arbeiten doch auch bis zum Mutterschutz?


    Ohne Mietvertrag würden übrigens 2/5 der Haus- und Nebenkosten bei dir berücksichtigt.


    Außerdem: was ist mit dem Vater des Kindes? Er ist dir unterhaltspflichtig, wenn du wegen der Schwangerschaft oder wegen dem Kind nicht arbeiten gehen kannst.

  • Der Vater ist noch Student und kann mich Momentan noch nicht unterstützen.
    Der Zeitpunkt des Mietvertrages ist denkbar ungünstig, dass verstehe ich. Es ändert aber nichts an dem Umstand dass meinem Vater da auch gerade nicht so schöne Nachrichten ins Haus geflattert sind und die Finanziellen Verhältnisse sich auch für Ihn und meine Mutter ändern.
    Ich persönlich gehe noch bis zum Mutterschutz arbeiten und werde auch schnellstmöglich wieder einsteigen, sofern mir das möglich ist. War vielleicht unglücklich formuliert. Mein Mutterschutz beginnt in zwei Wochen. Ich weiß nicht wie das beim Amt so läuft. Ich habe mich bisher immer ganz gut über Wasser halten können und unsere Übereinkunft hat gut funktioniert. So ist das aber im Moment nicht mehr möglich und wir versuchen einfach nur eine Lösung zu finden.


    Nachtrag:
    Ich habe mir das wie gesagt schon gedacht dass es jetzt merkwürdig erscheint was den Zeitpunkt des Mietvertrages angeht und wahrscheinlich denkt das Amt dann auch nicht anders als du. Ich bin ja immer ehr von der Fraktion " im Zweifel für den Angeklagten" ... Das ist schade. Es wäre echt blöd da ausziehen zu müssen nur damit ich denen beweisen kann dass das alles seine Ordnung hat. Damit nehme ich dem Kind, meinen Eltern und mir dann auch sehr schöne Familiäre Umstände weg. Das wäre doch echt mist.

  • Zitat

    wahrscheinlich denkt das Amt dann auch nicht anders als du


    Nicht nur wahrscheinlich, es denkt so. Ich arbeite dort.


    Zitat

    Es ändert aber nichts an dem Umstand dass meinem Vater da auch gerade nicht so schöne Nachrichten ins Haus geflattert sind und die Finanziellen Verhältnisse sich auch für Ihn und meine Mutter ändern.


    Ist das Haus denn nicht abbezahlt? Reicht nicht eine einfache Kostenbeteiligung an den Hauskosten die anfallen? Mieteinnahmen müssten deine Eltern beim Finanamt melden, das ist dir klar, oder? Das wird auch gern mal überprüft.


    BTW: wenn der Kindesvater nicht unterhaltsfähig ist, sind seine Eltern dran. Auch das ist möglich: http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk=128017&spid=1290&spk=1288&sfk=30

  • Na dann freue ich mich für Sie* dass Du Arbeit hast :)
    Nein das Haus ist noch nicht abbezahlt. Ja, mir ist klar dass man als Vermieter beim Finanzamt gemeldet sein muss. Mein Vater hat sich schon mit dem Finanzamt auseinandergesetzt. Was wird denn da überprüft? Ob da auch wirklich Mieteinnahmen eingehen? Das können sie doch gerne machen. Die Mieteinnahmen haben Sie doch dann durch mich, oder besser gesagt durch das Amt. Und wenn ich dann wieder arbeiten kann muss ich das eben anders regeln. Aber es geht mir ja um die jetzige Situation!


    Seine Mutter ist in Rente und sein Vater ist tot. Wie ist denn dann der Sachverhalt?


    *Höflichkeit kann ja nicht schaden ;)


    Ach übrigens, herzlichen Dank für die Beratung nach Feierabend. Das ist ja wirklich super nett! Schön wenn man seinen Job so gerne macht. Finde ich wirklich toll. Also Danke.

  • Du kannst es versuchen mit dem Mietvertrag. Aber stell dich halt auf Probleme ein. Ohne Mietvertrag würde nach der Geburt die Hälfte der Hausbelastung (Zinsen, Müll, Wasser, Abwasser etc.) bei dir als Bedarf berücksichtigt werden. Vor der Geburt 1/3.


    Wenn nur noch die Mutter lebt, wird sie wohl auch nicht unterhaltsfähig sein.

  • Guten Morgen und Danke für die Antwort. Ich habe ja auch bald noch mal einen Termin beim Amt und werde mich informieren. Ich bin nur schon neugierig gewesen beiden ganzen Fragen die jetzt bei uns auftauchen.
    Mein Vater fragt was da für Probleme auf einen zukommen. Das mit der Hälfte der Hauskosten fand er interessant.
    Ich wünsche einen schönen Tag.