Sozialleistungsbetrug: Hauptsache schuldig – Staatsanwältin wirkt unvorbereitet

  • "Amtsgericht Iserlohn | Am 11.11.2015 wurde ein weiteres Verfahren (Az. 16 Ds 745/14 202 Js 496/14) wegen angeblichem Sozialleistungsbetrug vor dem Amtsgericht Iserlohn verhandelt. Den Vorsitz in dem Verfahren führte Richter Dr. Ozimek.


    Anzeigenerstatter war das Jobcenter Märkischer Kreis mit dem Vorwurf, leistungsrelevante Einkünfte seien nicht mitgeteilt worden. Diesem Vorwurf hatte die Angeschuldigte jedoch stets widersprochen. Vielmehr seien die beim Jobcenter zeitnah gemeldeten Informationen und ein eingereichter Arbeitsvertrag nicht weiterverarbeitet worden."




    "Der Prozess hatte einige interessante Fakten aufgezeigt:


    1. Richter und Staatsanwältin wollten über Sozialleistungsbetrug entscheiden, ohne selbst ausreichende Kenntnisse im Sozialrecht zu haben.
    2. Ohne anwaltliche Vertretung wäre es hier zu einer weiteren vorschnellen Verurteilung gekommen.
    3. Der schnelle Abschluss des Verfahrens hatte offensichtlich einen höheren Wert, als die gründlichen Recherchen zum Strafvorwurf.
    4. Das Jobcenter Märkischer Kreis hatte die Staatsanwaltschaft mit möglicherweise falschen Anschuldigungen, offensichtlich falschen Bescheiden und eindeutig falschen Schadenssummen instrumentalisiert.
    5. Richter und Staatsanwältin forderten gesundes Misstrauen in die Arbeitsweise des Jobcenters und rieten nachdrücklich alle eingereichten Unterlagen schriftlich bestätigen zu lassen.
    6. Der ablehnende PKH-Bescheid des Landgerichts Hagen wurde ad absurdum geführt. Darin hatten die Richter behauptet:
    „c) Letztlich ist nichts dafür ersichtlich, dass die Angeklagte unfähig wäre, sich selbst zu verteidigen. Dass vor dem oben dargestellten Hintergrund eine sachgerechte Verteidigung nur durch Akteneinsicht zu gewährleisten wäre, ist angesichts der einfach gelagerten Sach- und Rechtslage und übersichtlich angelegten Beweisaufnahme nicht erkennbar.“


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