wer zahlt bei Krankheit während Umschulung durch Berufsgenossenschaft?

  • Hallo zusammen.


    Ich möchte mich nun auch einmal mit einer Frage an das Forum richten.
    Vorher kurz zur Einleitung folgendes:
    Ich habe das Glück, dass mir die Berufsgenossenschaft eine Umschulung finanzieren möchte.
    Dem voraus gegangen ist eine posttraumatische Belastungsstörung, die ich als Rettungsassistent
    im Dienst erlitten habe.
    Im Februar nächsten Jahres darf ich die Umschulung beginnen und erhalte in dieser Zeit Übergangsgeld.
    Nun die Frage, sollte ich in diesen 2 Jahren erkranken, z.B. an einem grippalen Infekt, wer zahlt dann?
    Ich könnte mir vorstellen, dass die BG weiter Übergangsgeld bis zum Ablauf von 6 Wochen zahlt!?
    Was wäre aber, wenn die Krankheit länger als 6 Wochen dauert, aber eine Fortsetzung der Umschulung
    durch die Diagnose nicht gefährdet ist, die Heilung eben nur ein bischen länger dauert?
    Vielen Dank vorab und schöne Grüße

  • ...
    Im Februar nächsten Jahres darf ich die Umschulung beginnen und erhalte in dieser Zeit Übergangsgeld.
    Nun die Frage, sollte ich in diesen 2 Jahren erkranken, z.B. an einem grippalen Infekt, wer zahlt dann?
    Ich könnte mir vorstellen, dass die BG weiter Übergangsgeld bis zum Ablauf von 6 Wochen zahlt!?
    Was wäre aber, wenn die Krankheit länger als 6 Wochen dauert, ...


    Hallo,
    willkommen im Forum.
    Wie wäre es mit der Krankenkasse?


    ....
    Was wäre aber, wenn die Krankheit länger als 6 Wochen dauert, aber eine Fortsetzung der Umschulung
    durch die Diagnose nicht gefährdet ist, die Heilung eben nur ein bischen länger dauert?
    Vielen Dank vorab und schöne Grüße


    Bist Du nun krankgeschrieben oder nicht?
    Nach 6 Wochen ist Schluss, soweit sich Dein Übergangsgeld nach dem SGB IX richtet.


    § 51 SGB IX

    Zitat

    (3) Können Leistungsempfänger Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben allein aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr, aber voraussichtlich wieder in Anspruch nehmen, werden Übergangsgeld und Unterhaltsbeihilfe bis zum Ende dieser Leistungen, längstens bis zu sechs Wochen weitergezahlt.


    dms

  • Hallo dms,


    zunächst vielen Dank für Deine Antwort.
    Ich bin nicht krank, aber mich interessiert aufgrund von Existenzängsten dieser Sachverhalt.
    Es kann ja immer mal etwas passieren.


    Verstehe ich Dich richtig, dass man nach 6 Wochen gar kein Geld mehr irgend woher bekommt?


    Arne