Hallo zusammen.
Ich möchte mich nun auch einmal mit einer Frage an das Forum richten.
Vorher kurz zur Einleitung folgendes:
Ich habe das Glück, dass mir die Berufsgenossenschaft eine Umschulung finanzieren möchte.
Dem voraus gegangen ist eine posttraumatische Belastungsstörung, die ich als Rettungsassistent
im Dienst erlitten habe.
Im Februar nächsten Jahres darf ich die Umschulung beginnen und erhalte in dieser Zeit Übergangsgeld.
Nun die Frage, sollte ich in diesen 2 Jahren erkranken, z.B. an einem grippalen Infekt, wer zahlt dann?
Ich könnte mir vorstellen, dass die BG weiter Übergangsgeld bis zum Ablauf von 6 Wochen zahlt!?
Was wäre aber, wenn die Krankheit länger als 6 Wochen dauert, aber eine Fortsetzung der Umschulung
durch die Diagnose nicht gefährdet ist, die Heilung eben nur ein bischen länger dauert?
Vielen Dank vorab und schöne Grüße