Guten Tag,
ich bin im April zusammen mit meiner Freundin in unsere erste gemeinsame Wohnung gezogen.
Das Jobcenter meinte, wir wären daher ab sofort eine Bedarfsgemeinschaft und hätte dies auch so auszufüllen.
Dadurch bekam ich nur noch einen Mietzuschuss von 150€ für mich, sowie 150€ für Sie.
Sie arbeitet in Teilzeit und verdient zwischen 850-1000 €!
Miete + Betriebskosten + Heizung = 480€
Dazu kommen dann Strom, Lebensmittel, Rechnungen etc.
Dadurch hatten wir leider ziemlich wenig Geld und sowohl ich, als auch Sie konnte ihre Rechnungen nicht mehr komplett zahlen, da Sie mich mit verpflegen muste.
Nun wurde der Bescheid vom Jobcenter neu berechnet und korrigiert. Wir erhalten eine Nachzahlung.
Davon können wir zwar unsere Schulden bezahlen, jedoch wird nichts von dem Geld über bleiben für z.B. Kleidung etc pp.
Wir haben 6 Monate am Existenzminimum gelebt. Keine privaten Aktivitäten oder sonstiges, nur die günstigsen Lebensmittel und trotzdem musten wir uns Geld leihen.
Jedenfalls kamen dadurch auch Inkasso-Forderungen, weil wir Rechnungen von Ihr und von mir nicht zahlen konnte.
Meine eigentliche Frage lautet daher: Kann man das Jobcenter dafür in die Pflicht nehmen? Ohne die falsche Berechnung hätten wir unsere Rechnungen zahlen können und diese wären jetzt durch die Inkasso-Forderungen nicht 4-5 x so hoch und man könnte sich z.B. mal ein paar Winterklamotten leisten etc pp
Liebe Grüße
solzia