Schulden durch falsche Berechnung

  • Guten Tag,


    ich bin im April zusammen mit meiner Freundin in unsere erste gemeinsame Wohnung gezogen.
    Das Jobcenter meinte, wir wären daher ab sofort eine Bedarfsgemeinschaft und hätte dies auch so auszufüllen.
    Dadurch bekam ich nur noch einen Mietzuschuss von 150€ für mich, sowie 150€ für Sie.
    Sie arbeitet in Teilzeit und verdient zwischen 850-1000 €!
    Miete + Betriebskosten + Heizung = 480€
    Dazu kommen dann Strom, Lebensmittel, Rechnungen etc.
    Dadurch hatten wir leider ziemlich wenig Geld und sowohl ich, als auch Sie konnte ihre Rechnungen nicht mehr komplett zahlen, da Sie mich mit verpflegen muste.
    Nun wurde der Bescheid vom Jobcenter neu berechnet und korrigiert. Wir erhalten eine Nachzahlung.
    Davon können wir zwar unsere Schulden bezahlen, jedoch wird nichts von dem Geld über bleiben für z.B. Kleidung etc pp.
    Wir haben 6 Monate am Existenzminimum gelebt. Keine privaten Aktivitäten oder sonstiges, nur die günstigsen Lebensmittel und trotzdem musten wir uns Geld leihen.
    Jedenfalls kamen dadurch auch Inkasso-Forderungen, weil wir Rechnungen von Ihr und von mir nicht zahlen konnte.


    Meine eigentliche Frage lautet daher: Kann man das Jobcenter dafür in die Pflicht nehmen? Ohne die falsche Berechnung hätten wir unsere Rechnungen zahlen können und diese wären jetzt durch die Inkasso-Forderungen nicht 4-5 x so hoch und man könnte sich z.B. mal ein paar Winterklamotten leisten etc pp


    Liebe Grüße
    solzia

  • Nein. Außerdem gehe ich davon aus, dass das JC nicht falsch gerechnet hat, sondern nur vorläufig bewilligte aufgrund des Einkommens in wechselnder Höhe und jetzt mit dem tatsächlichen Einkommen deiner Freundin endgültig bewilligt hat. Ein ganz normales, übliches Verfahren. Oder bekamt ihr die Nachzahlung durch einen Widerspruch? Bedenke bitte auch, dass ihr durch den Lohn deiner Freundin ca. 300 Euro/Monat mehr zur Verfügung habt (durch den Freibetrag für Erwerbstätigkeit) als andere. Wenn ihr also mit dem Geld nicht auskommt, hat das ganz andere Ursachen.


    Würde niemand von euch verdienen, wäre euer ALG 2 gerade mal 1200 Euro (360 Euro + 360 Euro + 480 Euro)!

  • Es geht darum, dass man eine Bedarfsgemeinschaft erst frühestens nach einem Jahr des zusammenlebens bildet.
    Kinder haben wir keine und verheiratet sind wir auch nicht.


    Wir waren mehrfach beim Jobcenter und haben das so mitgeteilt. Es wurde fälschlicherweiße daran festgehalten, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft wären.
    Dieser beschluss wurde aufgehoben und es wurden 2500€ nachgezahlt und ab sofort bekommen ich meinen normalen Regelsatz (399€) + 50% der Miete (240€). Egal, wieviel meine Freundin verdient.


    Aber um es dir mal zu erklren:


    900€ Lohn -> 300€ Jobcenter = 1200€


    Rechnungen Sie: Fitnessstudio (35€), Monatsticket (70€), Telefonvertrag (50€), Internet (40€), Festnetz: (10€), Sportverbandsgebühren (15€), Ratenzahlung Küche (60€), Ratenzahlung PKW (80€), Mitgliedschaft Gewerkschaft (50€), Medikamente (Krankheitsbedingt) (15€), Tierarztkosten (ca 30-50€)


    475€


    Rechnugnen ich: Fitnessstudio (35€), Monatsticket (30€), Telefonvertrag (50€), Sportverein (10€), Medikamente (Krankheitsbedingt) (25€)


    150€


    Miete: 480
    Strom: 80


    Zumme Rechnungen: 1185


    So, da wären wir schon so gut wie am Limit von unseren finanziellen Möglichkeiten!


    Dazu kommt jetzt monatlich noch 300€ an Lebensmitteln & Hygiene Artikel

    Gesammtsumme: 1485


    Von Kleidung gar nicht zu sprechen. Haben uns seit dem Einzug keine Kleidung zulegen können.
    Sie kann nicht von jetzt auf gleich aus Veträgen aussteigen, ist nun mal so!
    Und abgesehen von der Küche, sind alle Sachen schon vorher zu zahlen gewesen!


    Wäre ja auch kein Problem gewesen, wenn das Jobcenter den Antrag korrekt bearbeitet hätte.
    Also sehe ich da die Schuld beim Jobcenter, nicht bei uns.

  • Und? Fakt ist, dass andere in eurer Situation mit 1200 Euro auskommen und auskommen müssen. Wenn du jetzt den Widerspruch gewonnen hast, ist das schön für dich. Die ggf. fehlerhafte Anwendung von Rechtsnormen begründen aber keinen Schadensersatzanspruch. Es sind ja eh nur ihre Kosten, die du aufzählst und ihr ist kein Schaden entstanden, denn sie hat ja nicht weniger Geld bekommen, sondern du. Angeblich hat sie dich doch nicht unterstützt, sonst hättest du nicht gewonnen. Denn: unterstützt sie dich, wäret ihr auch ohne ein Jahr Zusammenlebens eine Bedarfsgemeinschaft.


    Sie sollte sich aber darauf einstellen, dass in spätestens einem Jahr alles wieder so ist wie es mal war... Vielleicht ein Ansporn für dich, dir Arbeit zu suchen.

  • Eventuell vorsichtig mit Ratschlägen sein, wenn man keine Ahnung hat, wieso und weßhalb man "untätig" ist :)
    Nur so ein kleiner Tipp am Rande!
    Ich bin im übrigen ausgebildeter Tontechniker!


    Wenn Du lesen könntest, siehst Du auch meine Rechnungen, die nicht gezahlt werden konnten und sich nun durch Inkasso vervielfacht haben. Dementsprechend ist nicht nur Ihr Schaden enstanden.
    Es handelte sich lediglich um eine Aufzählung unserer Kosten - Nicht derer, nicht nicht gezahlt werden konnten!
    Wenn Andere sich die Willkür vom Jobcenter bieten lassen, dann bitte. Ich für meinen Teil werde das nicht!
    Ich mein hay, mein Nachbar bekommt für eine 4 köpfige Familie 3600€ vom Amt - Und das als "Einwanderer"


    Naja, ich werde mich dann wohl doch besser von meinem Anwalt informieren lassen anstatt von einer halbwissenden Person.


    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/verspaetete-hartz-iv-zahlungen-durch-das-jobcenter-099832.php

  • Du magst ausgebildeter Radiotechniker sein, deine Jurakenntnisse belaufen sich wohl auf Lesen, jedoch nicht auf Verstehen. Es ist ein Unterschied, ob wegen anderer Rechtsauffassung Geld nicht gezahlt wird oder ob BEWILLLIGTE Leistungen verspätet gezahlt werden!


    Das Einzige, worauf evtl. ein Anspruch besteht, wäre die Verzinsung der Nachzahlung: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__44.html


    Und, Haselschnäuzchen: Ich bin bestimmt als Sachbearbeiter Recht mehr bei Gericht gewesen als du. Also such dir einen "tollen" Anwalt, der dir "hilft" (hoffentlich hast du hier nicht zu hohe Ansprüche und Vertrauen, die guten Juristen beschäftigen sich nämlich nicht mit so einem materiell wenig einträglichen Recht wie dem Sozialrecht).

  • Tja Schildkröte wo er Recht hat, hat er Recht der Rechtsanwalt hilft, deine Interessen sind durschaut.
    Ich habe schon zuviel Mist von Sachbearbeitern wie dir gehört, mit jemanden an der Seite der auch juristische Beratung geben darf sieht die Welt meiner Erfahrung nach meistens ganz anders aus und die Minderwertigkeitskomplexe der halbwissenden kommen zum vorschein. Den genau das ist euer Problem und darum dürft ihr auch keine Rechtsberatung durchführen;) Ich persönlich habe minimale Jurakenntnisse, aber ich bin ein Verständiger Mensch mit ausgeprägten Rechtsbewußtsein und liege meisten Richtig zum Ärger der Sachbearbeiter

  • Geht das auch lesbar mit Kommas oder denkst du auch so ohne Punkt und Komma? Dann frag doch deinen juristischen Berater lieber mal, wie des Rätsels Lösung aussieht. Denn, außer mich anzugreifen, hast du ja nun inhaltlich zum Thema gar nichts beigetragen. Da das Schadensersatzverfahren eh beim Landgericht wäre, müsste er sowieso sich einen Anwalt nehmen. Da keine Amtspflichtverletzung vorliegt, wird es wohl erst gar nicht zur Klage kommen, denn jeder "juristische Berater" schätzt die Erfolgsaussichten ab.