Anrechnung Einkommen im laufenden Bezug / Vorauszahlung von Einkommen HILFE !

  • Hallo,


    es ist etwas kompliziert bei mir ich hoffe mir kann jemand helfen.


    Ich bin alleinerziehend mit zwei Kindern, selbständig und erhalte ergänzend Hartz 4


    Meine Bewilligungszeitraum ging von Mai 2015 – Oktober 2015


    Im Juli 2015 habe ich von einem Verlag ein Angebot bekommen ein Buch zu veröffentlichen (alles sehr überraschend und hat nicht mit meinem eigentlichen Gewerbe zu tun)


    Ich habe dem Jobcenter umgehend mitgeteilt das ich mich zu August 2015 vom Leistungsbezug abmelde da ich in den nächsten Monaten über genügend Einkommen verfügen werde.


    Der Vertrag wurde im August geschlossen und ich erhielt eine Vorauszahlung in Höhe von 4000€
    Das Arbeitsamt teilte mir mit das ich erst zum 31.08.2015 aus dem Leistungsbezug abgemeldet werde und überwies mir 368,- € für August. Ich war total im Stress und habe die Sache nicht weiter beachtet und dachte mir das ich bei der nächsten Abrechnung mit dem Amt die 368,- für August zurückzahle.


    Die 4000€ Vorauszahlung sind aufgebraucht und ich muss zu Dezember einen Neuantrag stellen – ein Freund von mir meinte das es sein kann das ich die gesamten Bezüge des Bewilligungszeitraums zurückzahlen muss. Jetzt hab ich echt Angst – eigentlich war die Vorauszahlung ja dafür vorgesehen die Monate zu überbrücken in denen ich am Buch arbeite da ich für diese Zeit ja nicht meiner eigentlichen Tätigkeit nachgehen konnte … kann das Amt alles zurückfordern ?


    Weiß jemand Rat ?


    Vielen Dank im Voraus, Christel

  • Ja sicher wird das Ganze berücksichtigt. Um beurteilen zu können, ob es als Erwerbseinkommen durchgeht, müßte man den Vertrag kennen. GGf. wäre es schriftstellerische Tätigkeit (selbständige Tätigkeit) und damit Arbeitseinkommen.


    Generell: Für Verzicht von ALG II hättest du eine Verzichtserklärung schriftlich einreichen können. Das ist nach § 46 SGB II möglich.


    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html


    Anderenseits wird sicher das Einkommen aus der gewerblichen Tätigkeit zurückgegangen sein. Da wirst du erst einmal die Berechnung abwarten.


    Kannst du nachweisen, daß du die 4.000 EUR erklärt hast? Wenn ja, passiert nichts weiter, als daß du abschließend eine geänderte Berechnung erhältst. Da du ja weniger aus deinem eigentlichen Gewerbe eingenommen hast, relativiert sich das ja ein bißchen. Dazu wirst du ja die abschließenden Zahlen (Halbjahresgewinn) vorlegen.


    Dann muß man weitersehen. Aber: Ich würde sagen, es besteht kein Grund zur Panik.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

  • Jo und heute ist der 23.11.2015. Also: Schau'n mer mal.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: