Meine Frau kommt in eine Behindertenwerkstatt ab 01.12.2015
Die Teilhabe am Arbeitsleben soll von der Arbeitsagentur im Eingangsverfahren bis zum 28.02.2016 gehen. Dann geht es zu 90 % 2 Jahre Förderung über die Arbeitsagentur weiter bis zum 28.02.2018. Während der Zeit erhält meine Frau eine Art Übergangsgeld das Fiktiv danach bemessen würde was sie auf dem Arbeitsmarkt als Bürogehilfin erhalten würde.
Danach soll der Landkreis übernehmen.
Wird bei der Teilhabe am Arbeitsleben für eine Behindertenwerkstatt nach § 85 SGB XII kein Vermögen eingesetzt und gehört das zu einem gesonderten Bereich in der Sozialhilfe?
Grüße
Christian