Guten Tag,
ich bin Student außerhalb der Regelzeit, Bafög berechtigt auch wenn ich keines mehr erhalte.
Somit von Leistungsansprüchen in Form von Hartz 4 ausgeschlossen.
Ich lebe mit meiner Frau und meinem 9 Jährigem Kind in einer BG.
Meine Frau und mein Kind bekamen Hartz4 und ich eben BAföG.
Nun wo ich aus der Regelzeit raus bin bekomme ich kein BAföG mehr und gehe deshalb arbeiten.
Ich arbeite neben dem Studium zwischen 70 – 80 %, also ca 120 Std. im Monat.
Kann mir deshalb auch kein Teilzeitstudium, wodurch ich wieder Anspruchsberechtigt wäre, bescheinigen lassen, da ich hierfür immer höchstens 28 Std / pro Woche, also 112 im Monat arbeiten darf.
Dies habe ich zu spät erkannt, sonst hätte ich mit meinem Arbeitgeber ja 112 Std pro Monat festlegen können um mir das Teilzeitstudium bescheinigen zu lassen und mein Hauptproblem wäre so gar nicht entstanden, da ich durch das Teilzeitstudium wieder Leistungsberechtigt wäre.
Auf mein Hauptproblem gehe ich gleich ein.
Aber zuerst die Frage ob vom Amt aus mit berechtigten Einwänden zu rechnen ist, wenn ich nun meine Arbeitszeit runterschraube um mir das Teilzeitstudium bescheinigen zu lassen.
Durch die Gehaltsnachweise der letzten 2 Monate ist dem Amt ja klar, dass ich 120 Stunden zur Verfügung habe und mich ja absichtlich wieder ``bedürftig/berechtigt´´ gemacht hätte.
Mein Hauptproblem ist allerdings, dass mir die üblichen Freibeträge nicht gewährt werden, da ich ja kein Leistungsberechtigter bin und somit keinen Anspruch auf die Freibeträge hätte.
Im Ergebnis wird mein kompletter Nettolohn auf den Bedarf der BG (Frau + Kind + mein fiktiver Bedarf) angerechnet.
Nur 30€ Versicherungspauschale und 15,33€ Pauschale für Notwendige Ausgaben wurden mir gewährt.
Ich hatte mit einem Freibetrag von etwas mehr als 300 gerechnet.
Eben nach den allgemeinen Regeln.
Die üblichen 100€ Pauschale so wie die prozentualen Freibeträge auf Erwerbseinkommen zwischen 100-1000€ (20%) und 1000-1500€(10%) wurden nicht gewährt.
Begründet damit, dass diese Pauschalen nur für Leistungsberechtigte vorgesehen wären.
Ist das so korrekt?
Also die Freibeträge nach § 11b (Absetzbeträge), Absatz 1, Satz 6 sowie Absatz 2.
Im Absatz 1 ist ja nur ganz allgemein die Rede von Einkommen.
Satz 6 allerdings verweist auf Absatz 3,
wo dann die Rede von `` erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind´´ ist.
Im Absatz 2 der gleiche Wortlaut.
Mir ist klar, dass ich als Student eh keinen Anspruch habe und kein Leistungsberechtigter bin.
Andererseits kann ich in meiner Situation durch ein Studium doch nicht schlechter gestellt sein als alle anderen, oder?
Wäre über euern Rat sehr erfreut.
Beste Grüße