Hallo,
ich bin AlG II-Bezieher und habe meinem Vater einen neuen Pkw gekauft. Das allerdings nur, weil ich als Schwerbehinderter 20 % Rabatt beim Händler bekommen habe, mein Vater nicht. Jetzt steht mein Name im Kaufvertrag. Allerdings wurde das Auto von dem Konto meines Vaters bezahlt, der Pkw ist auf ihn zugelassen und die Kfz-Versicherung läuft auf ihn.
Im Antrag auf AlG II hatte ich meinen eigenen Pkw angegeben ("alte Karre"), der auf mich zugelassen ist und für den ich auch die Kfz-Versicherung bezahle.
Jetzt hat mich das JC damit konfrontiert, dass ich ja noch einen Pkw hätte (keine Ahnung, woher die die Info haben), ich sollte darüber Unterlagen vorlegen und es wohl dazu kommt, dass der neue Pkw als Vermögen angerechnet wird und daher das AlG II gestrichen oder gekürzt wird.
Was ist denn jetzt bitteschön entscheidend? Mein Name im Kaufvertrag der Name meines Vaters in der Zulassungsbescheinigung und dass er der Versicherungsnehmer für die Kfz-Versicherung ist?
Wäre super, wenn ihr mir da bitte helfen würdet und mir evtl. auch irgendwelche Gesetzesgrundlagen und, oder Urteile nennen würdet.
Danke vorab.
Gruß