Hallöchen,
so, leider hat es bis jetzt noch nicht geklappt, wieder Arbeit zu finden. Somit musste ich einen Antrag auf AlG II stellen.
Da vor zwei Monaten die Welt noch anders aussah, zumindest beruflich, und das Geld da war, weil darauf hingespart wurde, hatte ich mir einen neuen Golf gekauft. Neupreis ca. 29000 €. Dank Rabatt "nur" ca. 24000 €.
Im Antrag wird nach einem Fahrzeug gefragt. Als AlG II-Empfänger darf man ein Fahrzeug mit einem Wert von max. 7500 € haben, oder!?
Ich weiß jetzt nicht, was der Golf noch wert ist, aber sein Wert übersteigt auf jeden Fall diese 7500 €. Wird jetzt dieser Differenzebetrag als Vermögen angerechnet? Inwiefern mindert das neue Auto den AlG II-Anspruch?
Was ist überhaupt entscheidend bei dieser Frage nach einem Fahrzeug? Der Besitz- oder Eigentumanspruch? Wenn ich dort jetzt angebe, dass ich gar kein Auto habe, aber dennoch eins fahre, muss es ja nicht zwangsläufig mir gehören. Darf das Amt den Kaufvertrag einsehen? Ist der Besitzer oder der Eigentümer des Autos derjenige, auf den es angemeldet ist? Oder ist es derjenige, der die Versicherung bezahlt? Wie sieht es aus, wenn ich nur die Fahrerin bin, aber nicht der Halter? Muss ich dann das Auto in dem Antrag angeben? Lasse ich also z. B. das Auto auf meine Mama zu, dann bin ich raus und muss mir keine Gedanken machen?
LG
Susi