Als (Noch)Besucherin ALGII berechtigt erhalten?

  • Hallo, liebes Forum!


    Folgender Sachverhalt:


    Personen
    A = Leistungsbezieherin ALGII (Hartz IV) | Tochter von B bzw. Freundin von C
    B = Vater von A
    C = Freund von A



    A ist bei B lt. Personalausweis mit der dortigen Anschrift gemeldet.
    Aufhältig ist sie jedoch (mit kurzen Unterbrechungen) bei Person C.


    Grund: Der Aufenthalt bei Person B ist für Person A aufgrund diverser Streitereien und extremer Besitzergreifung durch Person B absolut nicht mehr zumutbar, so dass Person A zu Person C regelrecht "geflüchtet" ist. Aufhältig ist Person A dort aber erst seit ca. zwei Wochen, die sechswöchige Besucherfrist - falls es diese noch gibt - ist somit noch nicht erfüllt.


    Zwischendurch hält sich Person A aber noch in der Wohnung von Person B auf, weil ihre Haustiere dort noch leben, welche Person B zwischendurch versorgt. So entsteht immer eine Unterbrechung des Aufenthalts bei Person C.


    Person C selbst bezieht Krankengeld in Höhe von knapp 1.500,00€ monatlich und verfügt sonst über keinerlei Einkünfte.


    Person B hat nach Leistungsbewilligung durch das Jobcenter für Person A diese beim Amt angeschwärzt, indem er diesem mitgeteilt hat, dass Person A zwar bei ihm gemeldet, aufhältig jedoch bei Person C ist, um dadurch zu bewirken, dass das Amt die Leistungen für Person A einstellt.


    Fragen
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    1. Wie ist die Rechtslage? Darf das Amt auf Verdacht bzw. lediglich aufgrund der Aussage von Person B die Leistungen für Person A kürzen bzw. ganz verweigern und sich sogar evtl. vorbehalten, wegen Betruges zu ermitteln?


    2. Gibt es die sechswöchige Besucherfrist noch? Also darf Person B sich vollkommen legal bei Person A aufhalten, ohne Konsequenzen bzgl. der Leistung durch das Jobcenter befürchten zu müssen?


    3. Wenn Punkt 2. mit "Ja" beantwortet werden kann, wie sähe die Rechtslage nach diesen sechs Wochen aus?


    4. Oder würde Person B erst dann unberechtigt ALGII beziehen, wenn diese sich bei der Adresse der Person C umgemeldet hat?


    Bei Antworten bitte auf entsprechende Quellen in Form von Gesetzestexten, Kommentaren, Urteilen etc. verweisen, um die Antworten entsprechend belegen zu können, falls das Jobcenter aufgrund der oben beschriebenen Situation nachhaken sollte.


    Vielen Dank im Voraus!