Anspruch auf ALG I oder nur auf ALG II ??

  • Hallo, ihr Lieben!!


    Nachdem ich leider mehrere Jahre lang arbeitslos und Empfängerin von ALG II gewesen bin, habe ich Ende letzten Jahres endlich eine Vollzeitstelle annehmen können!!


    Ich bekam einen befristeten Arbeitsvertrag für die Zeit vom 03.11.2014 – 31.10.2015 mit einem Gehalt von 1700 € brutto / 160 Stunden monatlich.


    Nun sieht es aber leider ganz danach aus, als ob mein Vertrag nicht weiter verlängert werden würde (das Unternehmen will Personal einsparen) und ich ab dem nächsten Monat wieder arbeitslos bin.



    Meine Frage ist nun:


    Sollte mein Vertrag nicht verlängert werden, kann ich dann einen Antrag auf ALG I stellen??
    (Und wenn ja, wie viel Prozent meines bisherigen Gehalts würde ich dann bekommen und für wie viele Monate?)


    Oder muss ich mich wieder beim Jobcenter melden und erneut ALG II beantragen??



    Irgendwie habe ich im Hinterkopf, dass man mindestens 1 Jahr voll gearbeitet haben muss, um einen Anspruch auf ALG I zu erhalten.


    Ich frage mich jedoch, ob es ein Problem darstellt, dass ich das Kalenderjahr nicht ganz voll bekommen habe, da mein Vertrag ja erst am 3. Tag des Monats begonnen hat, oder ob es ausreicht, dass ich 12 Monatsabrechnungen vorweisen kann (wobei ich im ersten Monat 70 € weniger erhalten habe)?!



    Ich würde mich sehr freuen und wäre euch äußerst dankbar, wenn ihr mir diesbezüglich weiterhelfen und ein bisschen Licht ins Dunkel bringen könntet!!



    Vielen, vielen herzlichen Dank und liebe Grüße,


    Mahsa



    PS: Falls ich nicht immer gleich auf eure Beiträge antworten kann, so ist dies kein Zeichen von Unhöflichkeit, sondern liegt daran, dass ich momentan leider nur im Internetcafé online gehen kann...

  • Hallo nochmal!!


    Kann mir wirklich niemand von euch helfen??



    Ich habe mittlerweile noch einmal ein wenig auf den Internetseiten der Arbeitsagentur recherchiert, muss aber ehrlich gestehen, dass manche der amtlichen Formulierungen für mich etwas schwierig zu verstehen sind... Vielleicht liegt es daran, dass Deutsch nicht meine Muttersprache ist...


    Aus diesem Grund würde ich gerne noch einmal etwas genauer nachhaken und hoffe, dass ihr mir vielleicht doch noch bei meinen Verständnisfragen weiterhelfen könnt!!



    Verstehe ich es richtig, dass ich einen Anspruch auf ALG I habe, wenn ich innerhalb der letzten 2 Jahre für mindestens 12 Monate einen versicherungspflichtigen Job gehabt habe und mich rechtzeitig (d.h. spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit) bei der Arbeitsagentur arbeitslos melde??


    Bedeutet das also, es kommt nur darauf an, dass ich 12 Monatsgehälter für einen versicherungspflichtigen Job vorweisen kann?? Aber wie viele Tage (Stunden) ich gearbeitet habe und wie hoch das Gehalt letztendlich war, ist unerheblich?? (Also auch, dass mein Vertrag erst am 3. des Monats begonnen hat?)


    Wäre es dann theoretisch auch egal, wenn ich die 12 Monate nicht an einem Stück gearbeitet hätte oder bei verschiedenen Arbeitgebern angestellt gewesen wäre?? (Und was ist, wenn man zwischendurch ALG II bezogen hat?)



    Ich danke euch ganz herzlich für eure Hilfe!!



    Viele liebe Grüße,


    Mahsa

  • Für den Anspruch auf Alg I muss man innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein (§ 142 SGB III). Nach § 339 ist dabei ein Monat mit 30 Tagen zu berechnen. Somit muss man keine vollen 12 Kalendermonate sondern lediglich 360 Tage beschäftigt gewesen sein. Diese Zeit erfüllst du. Somit hast du Alg I-Anspruch von 6 Monaten.


    Man kann die Anwartschaft auch erfüllen, wenn man die Beschäftigung bei verschiedenen Arbeitgebern und auch mit Unterbrechungen hatte. Wichtig ist: 360 Tage innerhalb der letzten zwei Jahre.

  • Hallo GG52!!


    Super!! Vielen, vielen herzlichen Dank für Deine Hilfe!! Jetzt sehe ich endlich ein wenig klarer!! :)


    Hmmm, dann sieht es ja ganz danach aus, als ob ich noch einmal richtig Glück gehabt hätte!! Hätte ich die Stelle nur 3 Tage später angetreten, würde ich wieder beim Jobcenter landen!! :cool:



    Man kann die Anwartschaft auch erfüllen, wenn man die Beschäftigung bei verschiedenen Arbeitgebern und auch mit Unterbrechungen hatte. Wichtig ist: 360 Tage innerhalb der letzten zwei Jahre.


    Das ist wirklich gut zu wissen!! Irgendwie glaubt zwar jeder um einen herum zu wissen, wie der Hase läuft, aber am Ende hört man dann doch von jedem etwas anderes und es werden völlig falsche Dinge in die Welt gesetzt!!


    Toll, dass es dieses Forum und so nette, hilfsbereite Menschen wie Dich gibt!!



    Noch einmal vielen, vielen herzlichen Dank und ganz liebe Grüße,


    Mahsa

  • Hallo, nochmal!!


    Ich habe gerade mit dem offiziellen ALG-Rechner der Agentur für Arbeit ausgerechnet, dass mir monatlich ca. 710 € ALG I zustehen würden (60% meines bisherigen, durchschnittlichen Gehalts)!!


    Darüber hinaus hat meine weitere Recherche ergeben, dass ich wohl zusätzlich einen Antrag auf Wohngeld stellen kann – laut Wohngeldrechner hätte ich einen Anspruch auf etwa 110 € pro Monat!


    Macht in der Summe also eine monatliche Unterstützung von 820 €!! So weit, so gut!!


    Was mich nur stutzig macht: Vom Jobcenter hatte ich zuletzt 860 € ALG II erhalten!!


    (Wie) Kann das sein??



    Noch einmal vielen herzlichen Dank und ganz liebe Grüße,


    Mahsa

  • Für den Anspruch auf Alg I muss man innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein (§ 142 SGB III). Nach § 339 ist dabei ein Monat mit 30 Tagen zu berechnen. Somit muss man keine vollen 12 Kalendermonate sondern lediglich 360 Tage beschäftigt gewesen sein. Diese Zeit erfüllst du. Somit hast du Alg I-Anspruch von 6 Monaten.


    Man kann die Anwartschaft auch erfüllen, wenn man die Beschäftigung bei verschiedenen Arbeitgebern und auch mit Unterbrechungen hatte. Wichtig ist: 360 Tage innerhalb der letzten zwei Jahre.


    @ GG52
    Bist du sicher ?
    In meinen Lohnabrechnungen steht immer 30 sv/St Tage für den kompletten Monat. Also immer 30 Tage Sozialversicherung und Steuerpflicht, auch wenn der Monat 28,29 oder 31 Tage hatte. Ein angebrochener Monat unter 30 Tage wurde mit den tatsächlichen Kalendertagen als sv-Tage gezählt. Eine Jahresaufsummierung, geschweige denn der tatsächlichen Kalendertage erfolgt nicht. Wenn ich dann vom 03.11. bis 31.10. gearbeitet hätte, wären das nach Lohnabrechnungen 11 x 30 Tage und für den November 28 sv Tage. Insgesamt 358 Tage Sozialversicherung und so leider 2 Tage zu wenig.

  • @ GG52
    Bist du sicher ?
    In meinen Lohnabrechnungen steht immer 30 sv/St Tage für den kompletten Monat. Also immer 30 Tage Sozialversicherung und Steuerpflicht, auch wenn der Monat 28,29 oder 31 Tage hatte. Ein angebrochener Monat unter 30 Tage wurde mit den tatsächlichen Kalendertagen als sv-Tage gezählt. Eine Jahresaufsummierung, geschweige denn der tatsächlichen Kalendertage erfolgt nicht. Wenn ich dann vom 03.11. bis 31.10. gearbeitet hätte, wären das nach Lohnabrechnungen 11 x 30 Tage und für den November 28 sv Tage. Insgesamt 358 Tage Sozialversicherung und so leider 2 Tage zu wenig.


    Hallo bla,


    ich zittiere mal aus der aktuellen Geschäftsanweisung zum § 142


    Die Berechnung der Anwartschaftszeit darf daher nicht mit den Pauschalierungen bei der Lohnabrechnung gleichgestellt werden.


    dms


  • Was mich nur stutzig macht: Vom Jobcenter hatte ich zuletzt 860 € ALG II erhalten!!


    (Wie) Kann das sein??
    Mahsa


    Ja. Dann war dein Bedarf nach SGB II offenbar 860 € in Monat. Wenn sich daran nichts geändert hat, würdest du mit Alg I + Wohngeld deinen Bedarf nicht decken und könntest zum Alg I aufstockend Alg II beantragen (dann kein Wohngeld, da der Bedarf für Unterkunft im Alg II enthalten ist).