Widerspruch wird seit 2 Jahren bearbeitet!

  • Guten Tag,
    eine Frage. Vor 2,5 Jahren musste ich eine kurzzeitige Aufstockung beim Jobcenter beantragen. Nach Beendigung dieser Überbrückungszeit wurde mir eröffnet, dass ich überbezahlt wurde und ich nun Summe XY zurückzahlen solle. Ich legte Widerspruch ein, telefonierte auch 2 mal mit dem Sachbearbeiter der Widerspruchstelle. Er versicherte mir, sich in den nächsten 14 Tagen darum zu kümmern. Das wird nun im Nov 2 Jahre her sein. Nun kam wieder die Forderung vom Inkassobüro.
    Daraufhin schrieb ich wieder einen Brief zur Widerpruchstelle. Das ist nun einen Monat her. Wieder keine Reaktion.


    Was kann ich nun unternehmen? Unterlassensklage?

  • Hallo,


    eine Unterlassungsklage brauchst du nicht stellen, denn nach deinen Äusserungen unterlässt das JC bis jetzt eine Bescheidung. Gegebenenfalls wäre eine Untätigkeitsklage angebracht.


    Du solltest dir bei einer Erwerbsloseninitiative Rat holen.


    wevell

  • Hallo,


    du kannst trotzdem dort hin gehen. Unsere Initiative z.B. hilft auch Erwerbstätigen zu Fragen, die das JC betreffen.


    wevell

  • Dieser Link http://www.sozialleistungen.in…jahr-lang-rueckforderbar/ hätte doch mal schnelle und einfache Hilfe geboten. ^^


    Ansonsten habe ich gerade heute (welch ein Zufall) Post im Kasten gehabt, der besagt, in wunderbarstem Beamtendeutsch "dass die Erstattungsforderungen........in Umsetzung des Widerspruchsverfahrens ausgebucht wurden. ". Ich gehe mal davon aus, dass dies in deutsch heißen soll, dass ich nicht zahlen muss und meinem Widerspruch stattgegeben wurde.

  • Warum hast du nicht nach 3 Monaten Untätigkeitsklage eingereicht, sondern jetzt deine Sache zur wichtigsten Sache gemacht. Entschuldige bitte, ich hatte doch ganz vergessen, wegen dir 2 JC-Termine und 3 terminierte Beratungsgespräche abzusagen.