Ab wann liegt den eine Erbschaft vor die man dem Jobcenter mitteilen muß ?
Das Wort " Erbschaft "
Erben, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, sind gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB I verpflichtet
die Erbschaft unverzüglich dem zuständigem Leistungsträger – in der Regel dem Job-Center - anzuzeigen.
Quelle: http://www.sozialleistungen.info/har...erbschaft.html
Frage: Ab wann liegt den eine "Erbschaft" vor die man dem Jobcenter mitteilen muß
1) Wenn ein Elternteil verstirbt (Eigentumswohnung des Elternteils/aber ob nach Abzügen es noch etwas
zu Erben gibt, weiß man nicht.).
Also muß man dem Jobcenter den Tod eines Elternteiles unverzüglich mitteilen ?
Ob ein Erbe vorliegt, weiß man ja noch nicht.
2) Wenn ich einen Anruf über den Tod eines Elternteiles bekomme ?
3) Wenn ich eine Offizielle Nachricht über den Tod eines Elternteiles bekomme ?
4) Wenn ich einen Termin zum Erben von einem Notar bekomme ?
5) Wenn ich bei der Testamentseröffnung das Erbe antrete ?
6) Wenn ich Geldeingang durch das Erbe zu verzeichnen habe ?
Anmerkung: Ob die Eigentumswohnung mit Gewinn oder Verlust (Hypotheken, Heimkosten, Beerdigung....)
verkauft wird weiß man nicht.