BAB und Kindergeld

  • Hallo liebes Forum,


    ich beziehe BAB und habe nun Sorge, einen Fehler begangen zu haben.


    Soweit ich weiß verhält es sich so, dass BAB nur auf das Kindergeld angerechnet wird, wenn man Anrecht auf den sogenannten "Kinderzuschlag" hat, ist das richtig? Ich führe einen eigenen Haushalt - lebe nicht in meinem Elternhaus- und gehe deswegen davon aus, dass mein Kindergeld durch das BAB nicht wegfällt, da kein Anrecht auf den Kinderzuschlag besteht - sehe ich das richtig?


    Meine zweite Frage wäre die, ob ich das Kindergeld bei dem Antrag auf BAB hätte angeben müssen. Im Internet stand nein und beim Ausfüllen des Antrages ist auch nur nach meinem Ausbildungsgehalt und dem meiner Eltern gefragt worden, nicht jedoch nach dem Kindergeld, sodass ich es nicht angegeben habe.


    Nun habe ich Sorge, etwas falsch gemacht zu haben. :/


    Vielen Dank im Voraus für alle Antworten.

  • Hallo liebes Forum,


    ich beziehe BAB und habe nun Sorge, einen Fehler begangen zu haben.
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    Meine zweite Frage wäre die, ob ich das Kindergeld bei dem Antrag auf BAB hätte angeben müssen. Im Internet stand nein und beim Ausfüllen des Antrages ist auch nur nach meinem Ausbildungsgehalt und dem meiner Eltern gefragt worden, nicht jedoch nach dem Kindergeld, sodass ich es nicht angegeben habe.
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    Hallo,


    bei BAB spielt Kindergeld nur einem ganz speziellen Fall ein Rolle.
    Für diese Fälle gibt es aber eine speziellen, zusätzlichen Fragebogen. Der wird aber nur versandt, wenn
    dieser Spezialfall erkennbar ist.
    Wie Du selbst schreibst, wird im Normalfall-Antrag nicht nach dem Kindergeld gefragt.
    Somit --> Entwarnung:cool:



    Hallo liebes Forum,


    ich beziehe BAB und habe nun Sorge, einen Fehler begangen zu haben.


    Soweit ich weiß verhält es sich so, dass BAB nur auf das Kindergeld angerechnet wird, wenn man Anrecht auf den sogenannten "Kinderzuschlag" hat, ist das richtig? Ich führe einen eigenen Haushalt - lebe nicht in meinem Elternhaus- und gehe deswegen davon aus, dass mein Kindergeld durch das BAB nicht wegfällt, da kein Anrecht auf den Kinderzuschlag besteht - sehe ich das richtig?
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    Ich denke nein; aber
    1. ich bin kein Kindergeldexperte
    2. Anspruchsberechtigt sind doch die Eltern
    3. die Eltern müssten dann den Kindergeldzuschlag beantragen, und der ist wiederum vom Einkommen abhängig


    dms

  • Vielen lieben Dank erst einmal. :) Da bin ich ja zumindest schonmal ein ganz kleines bisschen erleichtert, dass ich zumindest bei dem BAB-Antrag nichts falsch gemacht habe.


    Im Bezug auf das Kindergeld: "Ich denke nein" jetzt im Sinne von Du denkst eher, dass es wegfällt, oder dass es nicht wegfällt?
    Ich hatte nämlich gelesen, dass Kindergeld ab dem Jahre 2012 ja unabhängig vom Einkommen des Kindes geleistet wird (zumindest während der Erstausbildung) und ich weiß auch, dass BAB vor 2012 bei der Familienkasse gemeldet werden musste, weil es als Einkommen gegolten hat. Nur - jetzt ist für´s Kindergeld während der Erstausbildung ja egal, wieviel Einkommen man hat. :/ Da ich alleine wohne überweist es mir meine Mutter bislang.
    Naja, vielleicht kennt sich ja jemand hier noch ein bisschen mit dem Kindergeld aus und kann mir erklären ob ich es bei der Familienkasse melden muss und ob es wegfällt - notfalls rufe ich halt selbst dort an und frage nach.


    Vielen Dank nochmal. Jetzt bin ich etwas beruhigter. :)