Hallo liebes Forum,
ich beziehe BAB und habe nun Sorge, einen Fehler begangen zu haben.
Soweit ich weiß verhält es sich so, dass BAB nur auf das Kindergeld angerechnet wird, wenn man Anrecht auf den sogenannten "Kinderzuschlag" hat, ist das richtig? Ich führe einen eigenen Haushalt - lebe nicht in meinem Elternhaus- und gehe deswegen davon aus, dass mein Kindergeld durch das BAB nicht wegfällt, da kein Anrecht auf den Kinderzuschlag besteht - sehe ich das richtig?
Meine zweite Frage wäre die, ob ich das Kindergeld bei dem Antrag auf BAB hätte angeben müssen. Im Internet stand nein und beim Ausfüllen des Antrages ist auch nur nach meinem Ausbildungsgehalt und dem meiner Eltern gefragt worden, nicht jedoch nach dem Kindergeld, sodass ich es nicht angegeben habe.
Nun habe ich Sorge, etwas falsch gemacht zu haben.
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten.