Hallo nur mal eine spezielle Frage zu einem Widerspruch gegen einen ALG2 Bescheid (Kosten für die Unterkunft) welcher unbegründet (nach 6 Monaten Wartezeit) vom Jobcenter abgeleht wurde.
Fakt worum es geht:
Hartz4 Bekannte ist aus einer etwas größeren und etwas teuereren Wohnung ausgezogen, welche ich nach Ihr bezogen habe.
Sie bezahlte Miete mit Nebenkosten 305 Euro und bekam das alles ohne Probleme vom Jobcenter von 2013 Januar bis 2014 Februar, ist auch wie ich alleinstehend, hat keine Krankheiten oder so, habe mit Ihr persönlich geredet und auch Ihren alten Mietvertrag gesehen Alter 57 Jahre (ich 63).
Nun bin ich in die selbe Wohnung gezogen, hatte vorher eine Plattenbauwohnung von 49,5 qMeter die jetzige Wohnung ist 57 qMeter und hatte Miete mit Nebenkosten von 270 Euro. Ich wollte nun auch, wie meine Vormieterin ebenfalls, die vollen Kosten von 305 Euro haben. Habe deswegen auch gar nicht vorher beim Jobcenter gefragt, wegen Übernahme der Miet und Nebenkosten, weil ja die Vormieterin ebenfalls Hartz4 Empfängerin war. Daher ja auch meine Denkweise gleiches Recht für alle.
Und das Jobcenter sagte man mir damals schon, bevor ich den Widerspruch gegen den Bescheid einreichte, auf telefonische Nachfrage warum ich nicht auch die vollen Kosten bekomme, weil ja 35 Euro i. Monat fehlen (von 305 bekomme ich nur 270) das das bei der Vormieterin eine Einzelfallentscheidung war.
Ich bekomme also nach wie vor nur die Miete von der letzten vorherigen bewohnten Plattenbauwohnung, also 270 Euro.
Na wo gibts denn sowas, nur weil die vielleicht schönere Augen hat bekommt die Person volle Miete und weil ich wohl ein Mann bin, nur 270 Euro.
Solche Einzelfallentscheidung gibts doch wo anders, bei normalen Mietwohnungen zum Beispiel, oder bei anderen Sachen (Versicherungstarife oder sonst was) auch nicht. Es kann doch nicht sein das z.B. eine Wohnungsmiete bei Herrn X so und soviel im Monat kosten und bei Frau Y nur so und soviel.
Es muss doch meiner Rechtsauffassung gleiches Recht für alle gelten. Daher war ich der Meinung, wenn diese Person volle Miete mit Nebenkosten in der selben Wohnung bekommen hat, müsste mich es doch auch bekommen.
Nun frage ich hier wirklich kompetente Leute (besser einen RA welcher hier vielleicht unter uns ist) wie sich die Sache mit den Einzelfallentscheidungen und gleiches recht für alle verhält. Und ob es lohnt, gegen die Unbegründete Ablehnung meines Widerspruchs vor dem Sozialgericht dagegen zu klagen.
Danke für dringende Hilfe.
PS. habe den Beitrag noch mal hier rein gestellt.. hier ist wohl richtiger als in der vorherigen Rubrik "Sozialhilfe"
Bitte um Entschuldigung für das Versehen.