Hi liebe Leidgenossen , oder wie auch immer !?
Ich habe iwo die letzten Monate gelesen , das man bei Sanktionen einen Strafantrag wg. Körperverletzung (§243 StGb) bei der Staw. stellen kann ! Bringt so etwas was ? Jemand hier , der diesen Strafantrag schon gegen ein Jobcenter / Arge gestellt hat ?
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Mach ruhig, bei Staatsanwaltschaft und Polizei will man ja auch ab und zu was zu lachen haben... Ansonsten sind Sanktionen immer noch gesetzlich verankert. Die Ausführung eines Gesetzes und das vor allein Dingen "im Auftrag" dürfte wohl schwerlich Körperverletzung sein, es sei denn, die BRD wird von einem anderen Staatssystem übernommen, dass die gesetzliche Regelung so einstuft. Bisher ist mir nicht bekannt, dass die DDR wieder auflebt und beabsichtigt, die BRD zu übernehmen. Im Übrigen dürfte es dann zu ganz anderen Sanktionen kommen, man beachte den "Asozialenparagrafen" der DDR...
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