Hi,
ich habe folgendes Problem:
ich habe mich ohne Abmeldung beim Arbeitsamt unerlaubt für eine Woche von meinem Wohnsitz aufgehalten. Das wäre alles nicht aufgefallen, wenn ich in diesem Zeitraum nicht einen Termin beim Arbeitsamt verpasst hätte, von dem man mich nicht unterrichtet hatte (vor allem nicht postalisch).
Als Konsequenz wurde mir mitgeteilt, dass mir sämtliche Leistungen rückwirkend gestrichen und eingestellt werden, bis ich mich erneut beim Arbeitsamt vorstelle. Dies habe ich unverzüglich getan.
Beim Arbeitsamt wurde mir gesagt, dass ich einen neuen Antrag auf Arbeitslosengeld I stellen muss, woraufhin ich diesen ausgefüllt und abgegeben habe. Der alte Antrag konnte laut Mitarbeiterin nicht wieder hergestellt werden; die Woche Abwesenheit wurde vom Urlaubsanspruch (21 Kalendertage) abgezogen (noch dazu unbezahlt).
Da ich praktisch den Urlaub abgebrochen hatte und ich aufgrund der Umstände noch weitere zwei Wochen Ortsabwesenheit geplant hatte, sprach ich mit einer anderen Beraterin, die mir zwei Wochen bezahlten Urlaub genehmigte (eben den Rest der 21 Kalendertage).
Ich war kaum zurück am Urlaubsort, als an meinem Wohnort ein Brief ein ging, in welchem stand, dass der (erneut) ausgefüllte Antrag unvollständig sei (es fehlten zwei Kreuzchen und eins war falsch gesetzt) und behauptet wurde, dass die bestätigende Unterschrift fehlte.
Anbei lag der Antrag. Aufgrund der nicht unbedeutenden Mehrkosten, die bei erneutem Urlaubsabbruch entstanden wären, reiste ich erst zum (vereinbarten und genehmigten) Urlaubsende zurück. Der Antrag war unterschrieben; möglicherweise meinte man das Feld mit der Unterschrift, dass man erst bei Änderungen bzw. Ergänzungen ausfüllen muss. Jegliche Leistungen wurden mir bis Antragsannahme gestrichen.
Nun stellen sich mir unzählige Fragen:
Ist es rechtens, dass...
1) ... die Woche Ortsabwesenheit vom Urlaub abgezogen wird?
2) ...die zwei Wochen genehmigter Urlaub jetzt praktisch rückwirkend doch nicht als genehmigt gelten, da beim Arbeitslosengeldantrag ein paar Kreuzchen falsch gesetzt waren und mir für diese Zeit sämtliche Leistungen gestrichen werden?
3) ... die Versäumnis eines Termins beim Arbeitsamt zur sofortigen und rückwirkenden Leistungseinstellung durch VertragsKÜNDIGUNG führt? Sollte dies nicht unter dem Sperrzeitkonto als Sperrzeit verbucht werden? Kann der Vertrag nicht einfach wieder hergestellt werden?
Insbesondere die Antworten auf die Fragen 2 und 3 interessieren mich besonders.
Vielen Dank schon im Voraus für etwaige Informationen!