Hallo Forum Nutzer,
meine Frage bezieht sich auf eine Wohnung mit Stromheizung.
Meine Bekannten sind in eine Wohnung mit gennanter Heizung gezogen und Sie selbst beziehen Hilfe vom Staat.
Im Winter können Sie sich die Heizungskosten kaum leisten.
Nun habe ich gehört das in so einem Fall ein Teil der Kosten zusätzlich, im Vergleich zu anderen Heizarten,
gezahlt werden.
Gibt es da gesetzmäßige eine bestimmte Regelung?
Danke,
Flo