Hallo Zusammen,
ich hoffe, dass mir hier vielleicht noch jemand einen hilfreichen Tip geben kann, ob es zu dem Thema irgendwelche Rechtssprechungen o.ä. gibt.
Ich bin im Alter von 24 Jahren aus der Schweiz nach Deutschland gezogen. Ich habe von Anfang an hier gearbeitet und meinen Lebensunterhalt stets selbst verdient. Meine Eltern wohnen weiterhin in der Schweiz.
Inzwischen bin ich 29 Jahre alt und beziehe - weil ich letzten Herbst ein Vollzeitstudium begonnen habe - elternunabhängige BAföG-Leistungen. Um mir meinen Lebensunterhalt finanzieren zu können, arbeite ich nebenbei 2 Tage in der Woche als Werkstudent.
Aufgrund eines 6-monatigen, unbezahlten Vollzeit-Pflichtpraktikums komme ich nun aber in die prekäre Lage, dass mir mein Einkommen nicht mehr ausreichen wird. Denn nebst dem Pflichtpraktikum kann ich meinen bisherigen Job nicht mehr ausüben (dafür fehlt schlicht die Zeit!) und das BAföG alleine reicht nicht.
Also wollte ich einen Zuschuss zu den Kosten der Unterkunft und Heizung § 27 Abs. 3 SGB II beantragen.
Jedoch scheint dies von vornherein ausgeschlossen zu sein, da ich gemäß § 27 Abs. 3 SGB II i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BAföG bei meinen Eltern leben müsste.
Da dies ja schlichtweg einfach unmöglich ist (da sie in der Schweiz leben) und meine Eltern mir gegenüber auch nicht mehr unterhaltspflichtig sind, habe ich das Gefühl, dass es hier doch noch eine andere Möglichkeit geben muss, den Zuschuss zu erhalten!? Ü25 (siehe § 22 Abs. 5 SGB II) bin ich ja auch, aber ich glaube, das spielt hier keine Rolle, oder weiss hier jemand was gegenteiliges?
Bin für jegliche Ideen oder Hinweise auf weiterführende Gesetze, Arbeitspapiere des Jobcenters und/oder Gerichtsurteile wirklich sehr dankbar.
Viele Grüße, Nico